Nachfolgend finden Sie beispielhafte Situationen von erfolgten Notfallunterstützungen. Wir sind nicht nur 24/7 erreichbar, um die Originaldokumente im Notfall in wenigen Minuten dem Krankenhaus oder Bevollmächtigten zur Verfügung zu stellen, sondern begleiten unsere Kunden auch durch umfangreiches organisatorisches Notfallmanagement sowie durch unsere kooperierenden Anwälte bei rechtlichen Herausforderungen. Laufend beschreiben wir beispielhaft eine Situation aus ca. 200-300 begleiteten Notfällen monatlich. Dadurch entsteht ein Eindruck für die Arbeit des JURA DIREKT Notfall-Teams und den Ablauf der JURA DIREKT Notfallabwicklung.
Sie kennen das bestimmt: Ihr Auto bleibt mit einem Motorschaden liegen, Sie entschließen sich kurzfristig für eine ADAC-Mitgliedschaft. Eine Zahn-OP steht an und Sie erkundigen sich nach einer Zahnzusatzversicherung. Viele der JURA DIREKT Kunden kennen diese Situation ebenfalls: Nur, dass es sich dabei oft um Notsituationen handelt. Wie im Beispiel der folgenden Notfallgeschichte.
Oktober 2020: Ein Mann wird Freitagnachmittag mit starken Beschwerden in ein Krankenhaus eingeliefert. Schnell steht fest: Für Montagmorgen ist eine komplizierte Operation geplant.
Automatisch wird er von den Ärzten mit der Frage nach Vollmacht und Patientenverfügung konfrontiert, die er zwar schon lang machen wollte, aber immer wieder aufgeschoben hat. Er wendet sich aus dem Krankenhaus telefonisch an seinen langjährigen Berater, der all seine Versicherungs- und Vermögensangelegenheiten regelt. Dieser kümmert sich zusätzlich schon viele Jahre um die rechtliche Vorsorge seiner Kunden in Kooperation mit JURA DIREKT. Schnell wählt er die Nummer der JURA DIREKT Hauptverwaltung.
„Ich weiß, mein Anliegen ist kurzfristig, aber mein Kunde benötigt dringend Vollmachten. Und das schon Montagmorgen. Sie brauchen meist sowieso nur ca. eine Woche für die Bearbeitung, aber könnte man in diesem Fall einen „Eilantrag“ stellen? Ich hole die Vollmachten auch ab und bringe die Dokumente zu ihm ins Krankenhaus.“
Die Mitarbeiterin der Zentrale erkennt die kritische Situation und teilt dem Kooperationspartner mit, dass sie sofort eine der kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien anruft und um sofortige Bearbeitung der Vollmachten bittet. Unterdessen ist unser Partner im Krankenhaus angekommen, um die Datenerfassung des Kunden zu koordinieren. Der Kunde legt in der eigens entwickelten Software seine Daten, Wünsche und Vorstellungen selbst fest. Die Datenerfassung wird sofort über das System an die JURA DIREKT Hauptverwaltung übermittelt.
Die Mitarbeiter der JURA DIREKT kümmern sich nach Eingang der Kundenanalyse umgehend darum, dass der Auftrag sofort der Anwaltskanzlei zugewiesen und vom ganzen Team vorrangig behandelt wird.
Wenig später kommt der Kooperationspartner in der JURA DIREKT Zentrale an. In der Zwischenzeit hat der bearbeitende Rechtsanwalt die Vollmachten und Verfügungen gefertigt. Das fertige Paket mit Original und Kopie der Dokumente, Broschüre sowie Notfallkarte liegt fertig zur Abholung für den Kooperationspartner bereit.
Dieser ist unglaublich dankbar und schreibt in den Folgetagen eine nette E-Mail an JURA DIREKT: „Es gibt einem ein sehr gutes Gefühl, wenn ein Partner die besondere Situation erkennt und eine Lösung schafft. Ganz großes Kino.“ Der Kunde erhielt noch am Folgetag seine Vollmachten und Verfügungen zur Unterschrift, welche ihm persönlich ins Krankenhaus zugestellt wurden.
Fazit: Dank der schnellen Reaktion des JURA DIREKT Kooperationspartners und auch der Mitarbeiter im JURA DIREKT Team konnte ein anwaltliches Dokument binnen Stunden an den Kunden ausgehändigt werden! Ein gutes Gefühl für den Kunden, den Kooperationspartner und das Team von JURA DIREKT!
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Sommer 2020: Spätabends erhält das Notfall-Team einen Anruf auf der Notfall-Hotline. Bevor jedoch der Anruf entgegengenommen werden kann, legt der Anrufer auf. In solchen Situationen wird sofort zurückgerufen, um sicherzugehen, dass alles in Ordnung ist.
Drei Mal hintereinander wird vom Anrufer die JURA DIREKT Notfall-Hotline gewählt und direkt wieder aufgelegt – drei Mal rufen wir zurück, ohne dass jemand abnimmt. Beim vierten Mal haben wir dann endlich Erfolg: Eine Dame meldet sich am anderen Ende der Leitung. Sie klingt mitgenommen und fast schon ein wenig verzweifelt.
Die Kombination aus Trost und Unterstützung ist ein entscheidender Teil unserer Arbeit!
Bei der Anruferin handelt sich um eine Bevollmächtigte und gleichzeitig Schwester einer unserer Kunden. Ihr Bruder, unser Kunde, wurde tragischerweise tot in seiner Wohnung aufgefunden.
„Hier ist überall Polizei. Ich möchte doch einfach nur in die Wohnung und ein paar Unterlagen holen“, erklärt uns die Anruferin verzweifelt. Die Polizei ist vor Ort und hat die Wohnung unseres Kunden abgesperrt. Der Bevollmächtigten wird der Zutritt verweigert.
Das Abriegeln der Wohnung ist ein normaler polizeilicher Vorgang, sobald jemand allein zu Hause verstirbt, um eine unnatürliche Todesursache durch Fremdeinwirkung ausschließen zu können.
„Sie wollen die Vorsorgevollmacht sehen, in der ich über den Tod hinaus von meinem Bruder bevollmächtigt wurde. Andernfalls lassen sie mich nicht in die Wohnung. Ich bin so schnell ich konnte hierhergefahren. Ich habe natürlich nicht daran gedacht, die Dokumente mitzunehmen. Ich weiß auf die Schnelle auch gar nicht, wo ich sie hingelegt habe.“
Die Mitarbeiterin des JURA DIREKT Notfall-Teams spricht der Dame ihr Beileid aus und versucht ein wenig Trost zu spenden: „Wir unterstützen Sie, wo wir können. Ist es möglich einen Polizeibeamten zu sprechen?“
Die Bevollmächtigte gibt das Telefon an einen der anwesenden Polizeibeamten weiter. Mit diesem klärt die JURA DIREKT Mitarbeiterin, dass die Dokumente per gesichertem Notfallsystem an das zuständige Polizeipräsidium geschickt werden. Von dort aus erhalten die Beamten dann die Freigabe, dass die Bevollmächtigte in die Wohnung darf.
Im Nachhinein wendet sich die Bevollmächtigte noch öfter an die Notfall-Hotline, z.B. für Unterstützung bei amtlichen Angelegenheiten oder Fragen zu Bestattungsregelungen. Wir begleiten Sie, bis das Erbe unseres Kunden eröffnet ist.
Nachdem eine Weile vergangen ist und sie ihre Trauer ein wenig bewältigt hat, ruft die Dame uns nochmal an und bedankt sich, dass sie in so einer schweren Zeit immer wusste, an wen sie sich wenden kann und immer Unterstützung erhalten hat.
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Ein Unternehmer und JURA DIREKT Kunde, der mittlerweile im Ausland lebt, möchte seine Firmenanteile seines Unternehmens in Deutschland an seine Mutter verkaufen und als Geschäftsführer zurücktreten.
Aber dafür extra nach Deutschland fliegen?
Mai 2020: Frau Anger aus dem JURA DIREKT Notfall-Team telefoniert mit unserem Kunden. Seine Mutter und zugleich Erstbevollmächtigte wollte am Tag zuvor telefonisch einen Termin beim Notariat für die stellvertretende Unterzeichnung der Dokumente vereinbaren. Sie teilte der Dame im Notariat mit, dass eine anwaltliche Vorsorgevollmacht inkl. Regelungen für den gewerblichen Bereich vorläge. Die Dame am Telefon entgegnet sogleich, dass sie mit lediglich einer anwaltlichen Vollmacht gar keinen Termin vereinbaren bräuchten, weil der Verkauf der Firmenanteile unter dieser Voraussetzung nicht erfolgen kann. Es muss mindestens eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht vorliegen.
Von seiner Mutter informiert meldet sich der Kunde leicht verunsichert wieder beim JURA DIREKT Notfall-Team und bittet Frau Anger um Rat, wie er weiter vorgehen soll. Diese erklärt dem Kunden, dass er – wie von JURA DIREKT empfohlen und organisiert – eine öffentliche Beglaubigung bei einer deutschen Behörde hat machen lassen. Diese ist der vom Notar gleichgestellt. Der Kunde ist überrascht, da die Beglaubigung damals nur 10€ gekostet hat und es nur ein kleines Siegel war. Daran hat er gar nicht mehr gedacht.
Er ruft umgehend seine Mutter an und schildert ihr die Lösung. Am nächsten Tag erhält Frau Anger eine E-Mail des Kunden. Seine Mutter hat am Tag zuvor noch im Notariat angerufen und erläutert, dass eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht vorliegt. Sie hat daraufhin eine E-Mail der Notarin erhalten, dass sie mit der öffentlichen Beglaubigung die Genehmigung und die Übernahmeerklärung im Namen des Sohnes unterzeichnen kann.
Wir empfehlen unseren Kunden, bei Auskünften egal welcher Natur immer unser Notfall-Team zu kontaktieren und die Rechtslage bzw. organisatorische Vorgehensweisen prüfen oder rückversichern zu lassen.
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Der Anruf direkt aus dem Krankenwagen
Frühjahr 2020
Ein Sanitäter wendet sich auf direktem Weg telefonisch an das JURA DIREKT Notfall-Team. Unsere Kundin wird nach einem Sturz zu Hause ins Krankenhaus gebracht. Sie hat den Notruf eigenständig gewählt, jedoch vor lauter Schock keine weiteren Dokumente oder Karten mitgenommen. Lediglich an ihrem Haustürschlüssel hängt der JURA DIREKT Schlüsselanhänger. Der Sanitäter bittet um direkte Übermittlung der Patientenverfügung ins Krankenhaus. Die wissen dort schon Bescheid.
Die JURA DIREKT Notfall-Mitarbeiterin bietet dem Sanitäter zusätzlich an, dass sie sich um die Verständigung der Familie kümmert. Mit dem Erstbevollmächtigten bespricht sie sodann, dass dieser den Geldbeutel und Wechselkleidung ins Krankenhaus bringt.
Am nächsten Tag erhalten wir einen Anruf des Erstbevollmächtigten: Unserer Kundin geht es soweit gut. Der Sanitäter hat ihn auf JURA DIREKT angesprochen und war von der Abwicklung begeistert. Der Bevollmächtigte bedankt sich vielmals für das schnelle Handeln und die Organisation.
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Gerade in den Wintermonaten häufen sich die Anrufe zu Unfällen auf der JURA DIREKT Notfall-Hotline. Regen, Schnee, Glatteis und schlechte Sichtverhältnisse – alles wird zur potenziellen Unfallgefahr.
Januar 2020: An einem Abend ereilt das JURA DIREKT Notfall-Team ein besonders dringender Anruf. Der Sohn unserer Kundin erklärt aufgelöst, dass seine Mutter einen Unfall hatte und der Arzt sofort die Patientenverfügung benötigt. Unsere Kundin wird schon für die OP vorbereitet. Innerhalb von zwei Minuten wird das wichtige Dokument per gesichertem Notfall-System an das Krankenhaus übermittelt. Die Mitarbeiterin des Notfall-Teams ruft kurz darauf nochmal im Krankenhaus an und lässt sich den Erhalt der Dokumente bestätigen.
Am nächsten Tag möchten wir uns vergewissern, dass alles funktioniert hat und rufen nochmal im Krankenhaus an. Wir werden zum behandelnden Arzt verbunden.
Fazit des Arztes: Er lobt die schnelle Reaktion der JURA DIREKT Notfall-Mitarbeiterin und findet auch die Dokumente an sich sehr praxisnah. Seiner Aussage nach, ist alles klar beschrieben und er konnte sofort operieren.
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Die Erbin und Bevollmächtigte einer kürzlich verstorbenen Kundin wendet sich Ende des Jahres 2019 mit einer dringenden Bitte an die JURA DIREKT Notfall-Hotline:
Sie möchte die Vollmacht umgehend widerrufen.
Grund: Innerhalb der Erbengemeinschaft gibt es große Diskussionen und Unstimmigkeiten ausgehend von der Erstbevollmächtigten der verstorbenen Kundin.
Frau Volger aus dem JURA DIREKT Notfall-Team nimmt sich der Sache umgehend an und beruhigt die angespannte Erbin am Telefon. Die Vollmacht könne von jedem einzelnen Erben widerrufen werden, wir geben dann keine Dokumente oder Informationen mehr raus. Zur Legitimierung der Personen innerhalb der Erbengemeinschaft schickt uns die Frau das gescannte Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts. Unsererseits wird der Widerruf sofort wirksam.
Kurze Zeit später wendet sich die Erbin nochmal an die JURA DIREKT Hotline. Bei der Hausbank wurde der Widerruf nicht so schnell umgesetzt. Die Erstbevollmächtigte konnte sich mit der Bankvollmacht nach Widerruf noch eine horrende Summe überweisen und will diesbezüglich den Erben den Verwendungszweck nicht nennen.
Frau Volger bietet der Frau an, den Fall zur kostenfreien Überprüfung an die kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien der JURA DIREKT weiterzugeben. Dieses Angebot nimmt die Erbin auch dankend in Anspruch – hörbar erleichtert, dass sie in der Sache nicht im Regen stehen gelassen wird.
Fazit: Es ist wichtig, schnellstmöglich zu handeln und „an allen Stellen“, bei denen Vollmachten hinterlegt wurden, den Widerruf der Vollmacht einzureichen. Wir stehen unseren Kunden und deren Angehörigen organisatorisch wie auch durch die Kooperationsanwälte rechtlich jederzeit zur Verfügung.
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Immer wieder hört man von älteren Menschen, die scheinbar von ihren Mitmenschen ausgenutzt oder sogar betrogen werden: Von der Familie isoliert, finanziell „ausgenommen“ und dann fallen gelassen. Wer tut so etwas? Einem selbst kann das nicht passieren, wir würden auf so etwas nicht reinfallen! Dabei ist der Werdegang einer solchen Situation nicht immer sofort zu durchschauen, wie ein Beispiel unserer Kundin im Oktober 2019 zeigt:
Es muss nicht immer eine Sekte sein – aber es geht meist um Finanzielles
Der Reihe nach im Telegrammstil: Sohn ruft die JURA DIREKT Notfall-Hotline an. Höchste Alarmbereitschaft, war bereits bei der Polizei. Mutter wurde vom „Lebensgefährten“ 600 km in eine andere Stadt „verbracht“. Was tun?
Mutter ruft einen Tag später bei unserem Notfall-Team an. Sohn darf keine Auskünfte mehr erhalten! Im Hintergrund hört man den „Lebensgefährten" flüstern.
Sohn geht zum Anwalt. Arzt, vom Sohn beauftragt, liefert neurologisches Gutachten. Klinikbericht wird durch unser Notfall-Team und den Kooperationsanwälten ausgewertet. Eindeutiges Zeichen für Geschäftsunfähigkeit ist nicht gegeben. Lediglich leichte Verwirrung zu erkennen.
Notfall-Team ruft zweitbevollmächtigte Tochter in der Schweiz an. Tochter will sich einschalten.
Wir erhalten Anwaltsschreiben. Anwalt des Sohnes schildert Situation um den geplanten Vermögensabfluss durch den „Lebensgefährten“ der Mutter.
Mutter widerruft Bankvollmacht für den Sohn. Bank ruft Sohn an, und klärt diesen auf. Sohn schickt Anwalt zur Bank.
Mutter fordert Herausgabe der Original-Vorsorgedokumente. Wieder im Hintergrund: die mittlerweile zornige Stimme des „Lebensgefährten“!
Sind Sie schon verwirrt? Kein Wunder!
Tochter in der Schweiz wird nochmal kontaktiert, da aktuell gültige Bevollmächtigte (Sohn darf keine Auskünfte mehr bekommen). Tochter sagt, dass es sich wohl um eine Sekte handelt. Tochter will Mutter überzeugen, dass sie zurückkommt.
Wir stehen komplett zwischen den Stühlen. Der Schutz des Kunden ist für uns und unsere Kooperationsanwälte absolute Priorität. In solchen Fällen auch der Schutz vor sich selbst.
Fazit: Tochter und Sohn sind glücklich, dass die Original-Vollmacht nicht zu Hause war. Somit konnte der „Lebensgefährte" diese nicht „manipulieren“. Jetzt hilft nur noch eine Anzeige gegen den „Lebensgefährten“ und der Antrag auf eine rechtliche Betreuung. Eine rechtskonforme Betreuungsverfügung ist damals mit gefertigt worden. Der Fall läuft noch.
Wer hat in der Geschichte recht? Wer ist der „Böse“, wer der „Gute“?
Unsere Aufgabe ist, sobald wir Kenntnis von „Unstimmigkeiten“ haben, den Kunden und dessen Familie zu schützen. Notfalls beantragen wir die Betreuung bei Gericht oder erstatten im schlimmsten Fall Anzeige. Vorsorgevollmachten sind wertvolle Dokumente. Sichere Verwahrung und eine dazugehörige Notfall-Hilfe sind gerade in besonderen Fällen, und die kamen in über 5.000 begleiteten Fällen öfter vor als wir dachten, eine wichtige Dienstleistung. Unser geschultes Notfall-Team zeigt hier täglich mit vollem Einsatz Hartnäckigkeit und Feingefühl. Die Kooperationsanwälte begleiten innerhalb des Services fachlich.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteJeder hat diesen to-do Zettel, auf dem unter anderem weniger angenehme Dinge wie Dachboden ausräumen, zum Zahnarzt gehen oder eben seine Vollmachten erledigen steht. Dennoch leiden wir an "Aufschieberitis" und hoffen, dass schon nichts passiert. Vor allem Unternehmer leiden an chronischem Zeitmangel. Einem Firmeninhaber ist dieser Umstand leider zum Verhängnis geworden.
September 2019: Nachdem einer unserer JURA DIREKT Partner für die Belegschaft des Firmeninhabers erfolgreich eine Informationsveranstaltung durchführte, welche großes Interesse bei allen Mitarbeitern zur Folge hatte, sollte nun auch der Chef selbst seine Vollmachten erledigen. Einziger Knackpunkt: die nicht vorhandene Zeit.
Wenn alles anders kommt…
Dann die schockierende Nachricht: der Firmeninhaber erleidet einen Schlaganfall. Im Krankenhaus müssen die Ärzte ihn ins Künstliche Koma versetzten. Stets an seiner Seite: seine Lebensgefährtin.
Die Sorge um ihren Partner ist groß und sie muss schmerzlich feststellen, dass sie selbst als eingetragene Lebenspartnerin keinerlei rechtliche Befugnis und Entscheidungskraft hat.
Wer kümmert sich nun um die Firmenfinanzen? Um das Personal? Mit wem kann der Arzt Befunde besprechen?
Die angespannte Situation spitzt sich zu, als auf einmal auch noch die Ex-Frau im Krankhenhaus auftaucht. Diese kennt die Ärtze vor Ort und will sich in Behandlungsfragen einmischen – Stress vorprogrammiert!
Die Stimmung ist aufgeladen: Auch aus dem Grund, da die Scheidung keinesfalls rosig über die Bühne ging, böser Sorgerechtsstreit inbegriffen. Es entsteht ein familiäres Durcheinander auf Kosten des Patienten. Keine der beiden darf aus rechtlicher Sicht Entscheidungen treffen, auch wenn die Ex-Ehefrau meint, ein Recht darauf zu haben.
Doch damit nicht genug: Eine Eilbetreuung muss her. Die gerade volljährig gewordene Tochter des Geschäftsmannes soll dies übernehmen. Sie lebt noch bei der Mutter und somit auch unter ihrem Einfluss.
Fälle wie diese zeigen, dass jeder unerwartet in die Situation geraten kann, Dinge nicht mehr selbstständig regeln zu können. Der Mann hätte diese Situation niemals gewollt. Frühzeitige rechtliche Vorkehrungen führen zu Selbstbestimmung und entlasten Ihre Vertrauenspersonen, da rechtliche Handlungen und medizinische Entscheidungen ohne Einfluss, bzw. Einmischung von außen umgesetzt werden können.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteSeptember 2019, nachts um 03:30 Uhr:
Unser 53-jähriger Kunde wird mit einem Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert. Nach diversen medizinischen Maßnahmen ist klar: Herr K. muss sofort auf die neurologische Intensivstation verlegt und ins künstliche Koma versetzt werden.
Der Oberarzt ruft persönlich auf der JURA DIREKT Notfall-Hotline an: „Die Familie ist so geschockt und mitgenommen, sie konnten nur sehr wenige Fragen beantworten. Mir wurde lediglich Ihre Notfall-Karte in die Hand gedrückt. Haben Sie die Vorsorgevollmacht von Herrn K. hinterlegt?“
Wo viele nun eher an die Patientenverfügung als notwendiges Dokument denken würden, zeigt sich in tausenden von Notfällen, dass statt der Patientenverfügung die Vorsorgevollmacht angefordert wird.
Grund hierfür: Obwohl es um medizinische Situationen geht, gilt die Patientenverfügung vorrangig im Sterbeprozess. Oftmals ist die Situation zwar kritisch, jedoch ist es absehbar, dass der Patient wieder auf die Beine kommt. Wer regelt nun in der Zwischenzeit bei andauernder Krankheits- und Genesungsphase die Angelegenheiten des Betroffenen? Mit wem darf der Arzt medizinische Maßnahmen und Befunde besprechen? Die Familie kann ausschließlich mit der Vorsorgevollmacht Entscheidungen treffen. Entsprechende Anträge müssen bei der Krankenkasse gestellt und eventuell ein späterer Reha-Aufenthalt sowie Bankgeschäfte geregelt werden.
Eine rechtskonforme Vorsorgevollmacht sowie die aktive Unterstützung des JURA DIREKT-Teams erleichtert der Familie in dieser Situation zumindest die Korrespondenz mit Versicherungen und anderen Institutionen.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteWer kennt es nicht: der kurze Schockmoment, wenn man seinen Geldbeutel nicht auf Anhieb findet. Heutzutage befindet sich das halbe Leben in unseren Gelbbeuteln. Personalausweis, Führerschein, Bankkarte, Kreditkarte, Mitgliederausweise, Terminkärtchen, und und und…
Wer möchte das schon alles neu beantragen. Ganz zu schweigen vom Zeitaufwand, den Kosten für die Neubeantragung und den Missbrauchsgefahren.
Das musste auch unsere Kundin im August 2019 feststellen:
Eine Dame ruft die JURA DIREKT Notfall-Hotline an. Sie habe einen Geldbeutel gefunden, aber außer der JURA DIREKT Notfallkarte und der Visitenkarte des Friseurs, konnte sie keine weiteren Kontaktdaten entdecken. Die Mitarbeiterin des JURA DIREKT Notfall-Teams bedankt sich bei der Finderin und versucht umgehend unsere Kundin, die sie anhand der persönlichen ID auf der Notfallkarte identifizieren konnte, zu erreichen. Nach ein paar Versuchen meldet sich die Kundin aufgelöst am Telefon: „Gott sei Dank, ich habe schon die halbe Wohnung auf den Kopf gestellt und überall wie verrückt gesucht. Deswegen bin ich auch nicht ans Telefon gegangen. Jetzt weiß ich, warum mein Friseur die ganze Zeit anruft.“
Das Plus im JURA DIREKT Service: der Key- und Walletfinder
Die Daten unserer Kunden sind in solchen Fällen immer geschützt. Auf der JURA DIREKT Notfallkarte befinden sich keine sensiblen Informationen. Wir notieren die Telefonnummer der Finder und geben diese an unsere Kunden weiter.
Die Patientenverfügung wird über die JURA DIREKT Notfall Hotline von Bevollmächtigten, medizinischem Personal und Ärzten wöchentlich mehrmals angefordert. Besondere Herausforderung hierbei: Schnelle Abrufbarkeit der Dokumente, detaillierte und situationsbezogene Handlungsanweisungen für den Arzt, unkomplizierte Kommunikationswege.
Juli 2019:
Ein Notarzt meldet sich auf der JURA DIREKT Notfall Hotline – der Kunde befindet sich in einem kritischen gesundheitlichen Zustand. Der Arzt benötigt sofortige Auskunft zum Punkt Wiederbelebung in der Patientenverfügung des Kunden. „Gleich vorweg – ich habe hier kein Internet, kann also die Dokumente nicht per Web oder Mail abrufen. Bitte sagen Sie mir lediglich, was der Patient beim Thema Wiederbelebung angegeben hat“, so der Arzt telefonisch. Die Mitarbeiterin der JURA DIREKT Notfall-Hotline gleicht zum Datenschutz schnell die Berechtigung und die Personendaten ab. Eile ist geboten! Dauraufhin liest sie dem Arzt den entsprechenden Passus aus der Patientenverfügung vor. „Das reicht mir, danke. Damit kann ich weitermachen“, bestätigte der Arzt und legte umgehend wieder auf.
Die Effektivität des JURA DIREKT Notfallmanagements ist dank geschulter Mitarbeiter, rechtskonformer Dokumente und den dafür ausgelegten technischen Hilfsindikatoren mehrfach von Ärzten dankbar angenommen und gelobt worden.
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Einer unserer wichtigsten JURA DIREKT Servicepunkte:
Die 24/7 weltweite Notfall-Hotline mit aktiver Notfallbegleitung!
Liest sich erst einmal gut, klingt auch irgendwie wichtig. Aber was kann man sich darunter vorstellen? Bedeutet das jetzt, im Fall der Fälle immer telefonisch erreichbar zu sein? Bedeutet es, immer schnelle Unterstützung anbieten zu können?
Ja, unter anderem. Für das gesamte JURA DIREKT Team hat Notfallbegleitung einen enormen Stellenwert.
Sie beginnt nämlich nicht erst im Fall der Fälle – nein, noch viel früher. Wir denken heute an morgen, damit vieles präventiv bereits im Vorfeld geregelt werden kann.
Wir kommunizieren eng mit den kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien – lassen Auskünfte auch lieber durch mehrere Kanzleien bestätigen, wie das folgende Beispiel zeigt:
Juni 2019
Eine Ärztin einer Gemeinschaftspraxis im Raum Bayern möchte für sich eine Unternehmervollmacht erstellen lassen. Für die Datenerfassung hat sie einen Termin mit einem unser Service-Ansprechpartner vereinbart. Den privaten Bereich sind beide bereits in der JURA DIREKT Softwareanwendung durchgegangen. Nun geht es um die Vertretungsregelung innerhalb der Praxis. Die Ärztin hat sich im Vorfeld bereits Gedanken darüber gemacht und entschieden, dass sie ein Ehepaar aus dem Bekanntenkreis hierfür benennen will. Beide arbeiten in einem Krankenhaus. Schließlich benötigen ihre Vertreter die gleiche Approbation – sollte also funktionieren. Der einzige Knackpunkt: die potenzielle Kundin ist sich nicht sicher, wie das mit der kassenärztlichen Zulassung funktioniert und hakt daraufhin beim JURA DIREKT Service-Ansprechpartner nach. Dieser ruft kurzerhand in der JURA DIREKT Hauptzentrale an. Joanna Anic, Mitarbeiterin der JURA DIREKT Zentrale, nimmt den Anruf entgegen. Der Service-Ansprechpartner schildert ihr das Anliegen der Ärztin. „Wir lassen das umgehend für Sie klären und rufen dann gleich wieder zurück.“
Frau Anic telefoniert anschließend umgehend mit dem kooperierenden Rechtsanwalt Constantin von Wangenheim. „Die kassenärztliche Zulassung ließe sich beantragen“, so Rechtsanwalt Wangenheim. „Jedoch muss in so einem Fall nach der Approbation die Berufshaftpflicht bedacht werden. Ärzte, die in einer Klinik praktizieren, sind auch über diese versichert. Der Vertreter sollte für den Fall, dass er in der Praxis einspringen muss, eine entsprechende Police haben, bzw. vorsorglich eine abschließen.“ Frau Anic, die das Gespräch schriftlich dokumentiert, hakt weiter beim Anwalt nach: „Gibt es vielleicht eine Stelle, bei der sich die Kundin zusätzlich informieren kann?“ „Natürlich. Was bei uns Rechtsanwälten die Rechtsanwaltskammer ist, ist für Ärzte die Ärztekammer. Dort kann der Kundin in jedem Fall weitergeholfen werden.“
Bereits 20 Min. später kann Frau Anic, die währenddessen mit weiteren Kanzleien korrespondiert hat, den Service-Ansprechpartner zurückrufen und ihm die Hinweise der Anwälte weitergeben. „Vielen Dank für die schnelle Unterstützung. Die Kundin ist ebenfalls sehr dankbar, dass man sie auf diese wichtigen Vorkehrungen hingewiesen hat. Das hatte sie so gar nicht bedacht“, so der JURA DIREKT Service-Ansprechpartner.
Natürlich werden unsere Mitarbeiter darauf geschult, im Ernstfall aktives Notfallmanagement zu leisten. Aber auch vorab gehen wir gerne die Extrameilen. Zuhören, nachfragen und wissen, welche Ansprechpartner umgehend zu kontaktieren sind – das ist es, was uns jeden Tag ein Stückchen besser werden lässt.
Was würden Sie tun, wenn Sie mit der Vorsorgevollmacht Ihrer Ehefrau am Bankschalter stehen und Ihnen wird gesagt, dass diese so nicht akzeptiert werden kann?
Eine Erfahrung, die unter anderem einer unserer Kunden im April 2019 machen musste. Eine Mitarbeiterin seiner Hausbank teilt dem Mann mit, dass ausschließlich notariell beurkundete Vollmachten zur Abwicklung der Vermögensangelegenheiten akzeptiert werden – so die Anweisung von ganz oben. Der Kunde reagiert schnell und wählt die Hotline auf seiner JURA DIREKT Notfall-Karte. Unsere Mitarbeiterin des JURA DIREKT Notfall-Teams, Stefanie Dumhard, kann ihn zunächst beruhigen: Es kommt zwar immer seltener vor, aber Banken gehen teilweise erst mal auf Nummer sicher. „Machen Sie sich keine Sorgen, wir werden das umgehend mit Ihrer Bank klären und melden uns anschließend sofort wieder bei Ihnen.“
Unser Kunde konnte gleich am nächsten Tag alle Bankangelegenheiten ohne Probleme erledigen.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteIngolstadt, November 2018. Unser JURA DIREKT Notfall-Team ist darauf geschult, auch in kritischen Akutfällen Ruhe zu bewahren, um schnell und effektiv helfen zu können. Wie auch in diesem Fall:
Ein Notarzt ruft auf der kostenfreien JURA DIREKT Notfall-Hotline an und erbittet sofortige Auskunft, ob sein Patient, unser Kunde, Vorerkrankungen hat, die er bei den Behandlungsmaßnahmen beachten muss. Er betont, er sei gerade vor Ort – es eilt! Die Mitarbeiterin des JURA DIREKT Notfall-Teams reagiert umgehend, stellt sicher, dass der Notarzt an der korrekten Adresse ist und es sich somit um unseren Kunden handelt. Sie ruft die Patientenverfügung des Kunden auf und prüft, ob die benötigten Angaben von diesem beantwortet wurden – Vorerkrankungen wurden nicht aufgeführt.
Der Notarzt bittet die Mitarbeiterin, schnellstmöglich die Angehörigen oder Bevollmächtigten zu kontaktieren, er bringe den Kunden sofort ins Krankenhaus. Zudem soll bitte auch bereits die Patientenverfügung des JURA DIREKT Kunden in die Notaufnahme gefaxt werden.
Die Mitarbeiterin des Notfall-Teams verständigt zunächst den Bevollmächtigten telefonisch, um ihn über die Situation zu informieren und die Adresse des Krankenhauses durchzugeben. Im Gespräch bringt sie die Thematik nochmals auf die Frage des Arztes zu Vorerkrankungen – und schnell wird klar, es lagen durchaus schwere Erkrankungen zurück, wie der Bevollmächtigte berichtet. Eine wichtige Information für den Notarzt! Die JURA DIREKT Mitarbeiterin gibt dem Bevollmächtigten die Nummer des Notarztes durch, damit dieser schnell verständigt wird.
Zudem erklärt der Bevollmächtigte, dass er jetzt auf die Schnelle nicht wisse, wo er die Unterlagen findet bzw. er sofort ins Krankenhaus fahren möchte. Die Mitarbeiterin versichert dem Bevollmächtigten, dass JURA DIREKT sich um die Übermittlung der Vorsorgedokumente kümmere. Die Patientenverfügung werde sofort über das E-SSL-geschütze JURA DIREKT Notfallsystem an das Klinikum geschickt und mit den Verantwortlichen vor Ort alles Weitere besprochen. Der Bevollmächtigte könne sich natürlich ebenfalls jederzeit an das JURA DIREKT Team wenden.
Der Notarzt erhielt rechtzeitig die benötigten Informationen über Vorerkrankungen des Patienten und die JURA DIREKT Mitarbeiterin stand daraufhin im direkten Kontakt mit dem Krankenhaus. Der Bevollmächtigte musste sich in dieser Situation zumindest nicht um Bürokratisches kümmern…
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteNürnberg, Juli bis September 2018. Die Bevollmächtigte Katharina S. (Name geändert) ruft die Notfallhotline an. Sie habe ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten und sei unsicher, was zu tun ist – nun benötige sie dazu Unterstützung.
SOS Nummer 1
Katharina S. am Telefon: „Das Amtsgericht benötigt Angaben zur Behandlung von Alfred (Name geändert, der Vollmachtgeber). Da geht es wohl um die gerichtliche Genehmigung bezüglich Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahmen – so steht es jedenfalls da. Und irgendetwas von freiheitsentziehenden Maßnahmen steht auch noch im Schreiben.“
Tamara Anger aus dem Notfall-Team klärt mit Frau S., dass sie das Schreiben kurz an JURA DIREKT mailt oder faxt.
Kurze Zeit später – nun mit vorliegendem Antrag – erklärt Tamara Anger aus dem Service-Team: „Es handelt sich um eine weiterführende Auskunft für das Gericht. Es geht um weitere freiheitsentziehende Maßnahmen nach der akuten Situation. Viele der Fragen kann die behandelnde Ärztin ausfüllen. Es ist zu empfehlen, dass Sie dies gemeinsam mit der behandelnden Ärztin erledigen. Die Ärztin kennt den aktuellen Gesundheitszustand von Alfred M. (Name geändert) am besten und kann das fachlich exakt benennen.“ So weit, so gut.
SOS Nummer 2
Zwei Wochen später ruft Katharina S. erneut an. Sie erzählt, dass Alfred S. für eine Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim verlegt worden sei. Die Krankenkasse wolle die Reha-Kosten nicht mehr übernehmen.
Jetzt ist Recherche gefragt
Katharina S. weiter: „Auf Nachfrage bei der Krankenkasse habe ich die Auskunft erhalten, dass ärztliche Berichte fehlen, um die weitere Kostenübernahme zu bearbeiten zu können.“ Sie sei deshalb sehr verunsichert und bitte auch dazu um Unterstützung.
Frau S. war so aufgeregt, dass eine detaillierte Erklärung nicht möglich war. Sie hätte in diesem Moment vor lauter Aufregung aufnehmen können, dass wir nicht zuständig sind. Aber unsere Devise ist: Helfen.
Tamara Anger vom Service-Team klemmt sich ans Telefon und spricht mit Mitarbeitern der Reha-Klinik und erkundigt sich nach den fehlenden Arztberichten. Die zuständige Mitarbeiterin erklärt, dass die Arztberichte bereits bei der Verlegung ins Pflegeheim dem Krankentransportfahrer mitgegeben und zusätzlich dem Hausarzt geschickt worden seien. Mit dieser Auskunft konnte Frau S. das Thema mit der Reha-Klinik klären.
Zwischenzeitlich hat sich die Bevollmächtigte Katharina S. entschlossen Alfred S. zu Hause zu pflegen. Dieses Vorhaben will sie nun mit dem Pflegeheim besprechen. Tamara Anger nennt ihr einen Pflegestützpunkt in der Region, bei dem sie für die häusliche Pflege und weiter Fragen zur Pflege Unterstützung erhält.
SOS Nummer 3
So weit, so gut. Unser Service-Team hörte erst einmal einige Wochen nichts mehr von der Bevollmächtigten. Es schien alles im Lot zu sein. Doch dann kam ein weiterer Hilfe-Anruf von Frau S. Sie teilte uns mit, dass Sie ein Schreiben vom Amtsgericht mit einer Rechnung von 1000,32 Euro erhalten habe.
Ihr käme der Rechnungsbetrag sehr hoch vor und sie bitte uns um Unterstützung. Das JURA DIREKT Service-Team prüfte umgehend, ob die Kosten angemessen sind. Wie sich nach etlichen Telefonaten mit dem Gericht herausstellte, war die tatsächliche Summe wesentlich geringer. Ein Schreibfehler hatte den Rechnungsbetrag einfach einmal schnell verzehnfacht.
Sie erhielt eine neue Rechnung, nun über die richtige Summe in Höhe von 100,32 Euro. Dazu schickte das Gericht eine beglaubigte Abschrift des letzten Beschlusses, dass Alfred S. wieder einwilligungsfähig sei.
Auf die Nachfrage von Katharina S. haben wir nochmals bei Gericht nachgefragt und bestätigt bekommen, dass nun alles erledigt ist.
Katharina S. hat sich sehr über diese Hilfe und das Engagement des JURA DIREKT Service-Teams gefreut. Sie war mehr als erleichtert, dass ihr die Unsicherheiten genommen werden und alle belastenden Missverständnisse ausgeklärt werden konnten.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteRegensburg, März 2018. Im Notfall hat man eines meist nicht: Die Ruhe und den Überblick. So auch in der folgenden Geschichte, die die Bevollmächtigte vor einige Herausforderungen stellte.
Die Bevollmächtigte eines JURA DIREKT Kunden meldete sich bei der Notfall-Hotline. Ihr Mann läge im Krankenhaus und wäre nicht ansprechbar. Die Dokumente müssten sofort ins Krankenhaus, damit sie entscheiden und handeln könne. Sie war verständlicherweise in Aufregung: „Ich weiß gerade nicht, wo die Vollmachten zu Hause zu finden sind. Deshalb rufe ich jetzt bei Ihnen an“, so die Bevollmächtigte leicht drangiert.
Kein Problem, denn das ist Routine für das Service-Team. Die Dokumente wurden innerhalb weniger Minuten auf die entsprechende Station des Krankenhauses gefaxt.
Die besondere Herausforderung
In einem zweiten Anruf wurde deutlich, dass die Bevollmächtigte noch ein Problem hatte. „Ich soll gleich die Krankenkasse anrufen“, so die Bevollmächtigte noch etwas ratloser als vorher. „Das haben die Ärzte gesagt. Die Krankenkasse soll eine weiterführende Behandlung genehmigen.“ Diese würde das auch tun, erläuterte die Dame weiter, wenn die Vorsorgevollmacht sofort vorläge. Auch wenn es eilig ist, ohne Vollmacht könne die Frau nicht entscheiden und die Krankenkasse dem Krankenhaus die Behandlung nicht freigeben.
Die Bevollmächtigte hatte mit der Krankenkasse telefoniert und im Eifer des Gefechtes vergessen, die Ansprechpartnerin aufzuschreiben. Sie hatte weder Faxnummer der Krankenkasse noch die Mailadresse oder sonstige Kontaktdaten.
Das ist keine Routine, aber auch kein wirkliches Problem für das JURA DIREKT Notfall-Team, das darauf geschult ist, aktives Notfallmanagement zu leisten. Das Notfall-Team recherchierte bei der Krankenkasse solange, bis die Ansprechpartner für diesen Fall klar waren. Die Kontaktdaten wurden ausgetauscht, die Vollmacht sofort gefaxt, das Krankenhaus parallel informiert.
Nach einigen weiteren organisatorischen Maßnahmen setzten die Ärzte die notwendigen und wichtigen Behandlungen für den Ehemann fort.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteSüddeutschland, April 2018.
Im Rahmen des JURA DIREKT Service erhält jeder Kunde eine Notfall-Service Card mit einer nationalen und internationalen Hotline-Nummer und der persönlichen, verschlüsselten ID-Nummer. Wichtigster Aspekt: Im Notfall hilft die Notfall-Service Card, Kontaktpersonen schnell zu identifizieren. So können wir Vollmachten-Dokumente abgesichert in ein Krankenhaus faxen oder an den Bevollmächtigten mailen. Damit können Bevollmächtigte im Notfall Entscheidungen treffen und handeln.
Die weltweit einsetzbare Notfall-Service Card ergänzen zwei Schlüsselanhänger, die mit der ID ausgestattet sind, damit Kundendaten sicher und schnell, aber nicht missbräuchlich verwendet werden können. Mittlerweile kommt es mehrmals wöchentlich vor, dass ein JURA DIREKT Kunde seinen Schlüssel verliert und sich ein Finder über die Notfallnummer auf dem Schlüsselanhänger beim Notfall-Team meldet. So war das nicht gedacht! „Mit diesem Nebeneffekt haben wir so nicht gerechnet“, so JURA DIREKT Gesellschafter Geschäftsführer Domenico Anic schmunzelnd, „und wir freuen uns natürlich, wenn wir auch als Schlüsselfinder helfen können.“
Der Notfall-Mitarbeiter übergibt die Daten des Finders an den Kunden, der mit dem Finder dann alles Weitere persönlich regelt. Ein nützlicher Zusatzservice also: Der Keyfinder
Ein Schlüssel geht auf Reisen
Zu den kuriosesten Schlüssel-Geschichten gehört eine, die mit einem Anruf im April 2018 begann. Das Abwasseramt einer Stadt in Süddeutschland rief an: „Wir haben nach einem Wasserrohrbruch einen Schlüsselbund mit Anhänger und Ihrer Nummer gefunden“, so der Verwaltungsmitarbeiter, „können Sie da weiterhelfen?“ Ja, konnten wir.
Was war passiert? Eine unserer Kundinnen hatte ihren Schlüssel verloren. Er fiel ihr durch ein Gulligitter ins Kanalisationssystem. Weg – auf nimmer Wiedersehen. Nach einer Überschwemmung einige Wochen später durch Wasserrohrbruch wurde „alles“ nach oben gedrückt und der Abwasserverband musste anrücken. In all dem Chaos fand ein Mitarbeiter des Abwasseramtes den Schlüssel samt Notfall-Schlüsselanhänger und gab ihn in der Verwaltung ab.
Ein Verwaltungsmitarbeiter meldete sich dann bei der JURA DIREKT Hotline. Gott sei Dank ist die Hotline kostenlos – wer weiß, ob sich die Verwaltung sonst gemeldet hätte. JURA DIREKT stellte den Kontakt zwischen Amt und Kundin her. Die Kundin war mehr als überrascht, dass der Schlüssel nach dieser Reise – natürlich gereinigt – wieder den Weg zu ihr gefunden hat.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteHerbst 2017. Neubiberg in der Nähe von München. Es ist Freitagabend. Das Wochenende kann kommen. Oder doch nicht? Die JURA DIREKT Hotline klingelt. Die Service-Mitarbeiterin der Abendschicht, kurz vor der Übergabe ans Wochenend-Team, geht ans Telefon.
(Frontansicht Nofallkarte)
Keine Ruhe im Urlaub?
Ein sehr angespannter Kunde sprudelt ins Telefon: „Mein Schlüsselbund ist weg – verloren. Da hängt mein JURA DIREKT Notfall-Schlüsselanhänger dran und ich bin jetzt zwei Wochen im Urlaub. Wenn jetzt jemand den Schlüsselbund findet dann meine ganzen Daten hat… nicht auszudenken.“ Seine Angst ist, dass der Finder nun seine Adressdaten hat und während seines Urlaubs einbrechen könnte oder gar noch Schlimmeres.
Die Service-Mitarbeiterin kann den Kunden beruhigen. „Auf dem Schlüsselanhänger sind keine Adresse, kein Name oder Ähnliches vermerkt, sondern Ihre individuelle Nummern-ID mit Strichcode. Da kann nichts passieren“ Solche Schlüssel-Geschichten kommen regelmäßig vor und führen zu einem zusätzlichen Service, den wir gar nicht auf dem Schirm hatten.
Der JURA DIREKT Schlüsselanhänger ist ein Schlüsselfinder
Mehrmals pro Woche rufen bei uns Finder an, die einen Schlüsselbund gefunden haben. Auf dem JURA DIREKT – Anhänger finden sie unsere Notfallnummer und rufen an. Durch die JURA DIREKT Kunden ID identifizieren wir den Kunden und lassen uns zusätzlich die Kontaktdaten des Finders geben. Wir rufen unseren Kunden an und informieren ihn über den Verlust – oft haben die Kunden das noch gar nicht bemerkt. Die Daten des Finders teilen wir dem Kunden mit und so kommen beide zusammen und der Schlüsselbund wieder dahin wo er hin gehört. Kundendaten geben wir natürlich niemals weiter.
Das JURA DIREKT Doppel-Sicherheits-Konzept
Wir haben von Anfang an den aufwändigen und besonders sicheren Weg für den Kunden gewählt. Auf der Notfallkarte und den beiden Schlüsselanhängern stehen keine persönlichen Daten, sondern eine individuelle Kunden-ID und ein Strichcode. Über die ID und weitere Kontrollfragen findet das Notfall-Team die zugehörigen Dokumente und kann Kunde und Bevollmächtigte eindeutig identifizieren, ohne dass Daten in falsche Hände geraten können. Nicht alle Anbieter gehen diesen sicheren Weg.
Erst doch kein Pech und dann noch Glück
Und tatsächlich meldet sich kurze Zeit später ein Finder genau dieses Schlüsselbundes. Der wartet nun auf den Anruf des Kunden - nach dessen Urlaub. Per SMS haben wir den Kunden über den Fund informiert. Das und der außergewöhnliche Zusatzservice lassen ihn seinen Urlaub dann doch in vollen Zügen genießen.
Köln, Mai 2017:
Die Bevollmächtigte unseres Kunden ruft die Notfall-Hotline an und teilt etwas aufgeregt mit, die zuständige Krankenkasse erkenne die Vollmacht nicht an! Aus Erfahrung wissen wir: Oftmals ist Kommunikation ein wichtiger Schlüssel.
Was ist passiert?
Die Bevollmächtigte ruft bei der Krankenkasse an, mit der Bitte, alle Briefe vom Vollmachtgeber zu ihr schicken zu lassen, da dieser nicht mehr im Stande ist Briefe zu lesen oder gar zu bearbeiten. Daraufhin erläutert ihr die Sachbearbeiterin, dass eine Vollmacht allein nicht anerkannt werden könne. Die Bevollmächtigte solle bitte selbst einen Zweizeiler aufsetzen, den Vollmachtgeber unterschreiben lassen und dies an die Krankenkasse schicken.
Im ersten Moment ist die Bevollmächtigte natürlich irritiert. Für genau solche Fälle wurde doch eine Vorsorgevollmacht erstellt?
Als sie jedoch bei der JURA DIREKT Notfall-Hotline anruft, kann sie Frau Anger, Mitarbeiterin des Notfall-Teams, schnell beruhigen.
„Man muss verstehen, dass einzelne Sachbearbeiter erst mal auf Nummer sicher gehen wollen. Deshalb auch der zusätzliche Zweizeiler.“
Klärung der rechtlichen Grundlagen
Frau Anger bietet der Bevollmächtigten an, selbst mal bei der Krankenkasse anzurufen und mit der Sachbearbeiterin zu sprechen. Im Telefonat mit der Sachbearbeiterin weist Frau Anger auf den Passus Post- und Fernmeldeverkehr in der Vorsorgevollmacht hin. Dieser berechtigt den Bevollmächtigten jeglichen Umgang und alle damit zusammenhängende Willenserklärungen des postalischen Verkehrs für den Vollmachtgeber zu verwalten.
Als die Sachbearbeiterin immer noch unsicher über die Gültigkeit der Vertretungsregelung ist, schlägt Frau Anger vor, dies mit der Rechtsabteilung der Krankenkasse selbst zu klären und absichern zu lassen. Die Dame der Krankenkasse nimmt diesen Vorschlag gerne an. Frau Anger meldet den Fall der Rechtsabteilung, welche zusagt, die Zusammenhänge gleich zu prüfen. Über das JURA DIREKT Notfallsystem faxt sie umgehend die Vorsorgevollmacht an die Rechtsabteilung.
Einen Tag später erhält Frau Anger den Rückruf der Krankenkasse, dass nach Prüfung durch die Rechtsabteilung die Vollmachten nun anerkannt werde und die Adresse geändert werden kann.
Das wird nicht das letzte Mal sein, dass wir mit der Rechtsabteilung einer Krankenkasse kommunizieren. Das ist auch völlig in Ordnung, denn es bedeutet zusätzliche Sicherheit für den Vollmachtgeber.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteMai 2017, Nordrhein-Westfalen. Tritt der Fall der Fälle ein, ist die Belastung oft groß. Auch und besonders für die Bevollmächtigten. Dann kommt es zu Missverständnissen. So im folgenden Fall – auch dafür ist der Notfall-Service da.
Eine Kooperationspartnerin ruft in der Hauptverwaltung an. Sie bittet uns, ihre Kundin zu unterstützen. Es ginge um die Anerkennung der Vollmacht bei deren Sparkasse. Der Mann der Kundin sei seit einer Woche nicht mehr ansprechbar. Die Kundin sei die Erstbevollmächtigte und wolle finanzielle Dinge regeln. Die Kundenberaterin der Sparkasse habe ihr gesagt, die Vollmacht sei nicht gültig. Sie benötige eine Kontovollmacht, um handeln zu können.
Tamara Anger aus dem Serviceteam setzt sich mit der Sparkasse in Verbindung. Sie fragt bei der Kundenbetreuerin nach und klärt auf, dass es sich um rechtsgültige, anwaltliche Dokumente handelt. Darin ist festgelegt, dass der Bevollmächtigte die Bankgeschäfte vollumfänglich regeln darf. Die sehr nette Kundenbetreuerin teilt freundlich mit, dass es sich um ein Missverständnis handeln muss. Sie habe der Ehefrau und Bevollmächtigten gesagt, sie benötige die Originalvollmacht oder eine Bankvollmacht.
Tamara Anger und die Kundenberaterin sind sich einig, dass die Kundin durch die belastende Situation den Sachverhalt einfach nur nicht richtig verstanden hatte. Die Sparkasse erkennt die anwaltliche Vollmacht selbstverständlich an, wenn sie im Original vorliegt.
Die Kundin war sehr erleichtert und sehr dankbar, dass wir Ihr schnell und unbürokratisch weiterhelfen konnten.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteNürnberg, November 2017. Herr J. hat schon einige Herausforderungen erlebt, bei denen die JURA DIREKT-Notfallkarte gute Dienste geleistet hat. Mit Hilfe der Unterstützung des Notfall-Teams hat dann im Krankenhaus auch alles gut geklappt. Doch manche Situationen rauben einem dann doch kurzzeitig den Atem.
Schock als Anlass zur Nachfrage
Eine Ärztin rief ihn an und fragte, ob sie nun bei seiner Frau künstliche Beatmung anlegen könne. Da kostete es ihn schon einige Mühe, durch gezieltes Fragen herauszufinden, dass es sich lediglich um eine Vorsichtsmaßnahme handelt. So eine Situation möchte Herr J. nicht wieder erleben. Deshalb fragte er bei JURA DIREKT nach, ob das Notfall-Team auch in sehr kritischen Situationen oder gar lebensentscheidenden Fragen unterstützen könne.
Service: Unterstützung in jeder Situation
JURA DIREKT unterstützt seine Kunden und deren Bevollmächtige über den gebuchten Service in rechtlichen, in medizinischen und in menschlichen Situationen und Fragen. Über die Notfallhotline ist das Service-Team 24 Stunden und 7 Tage die Woche für Kunden und Bevollmächtigte sowie Ärzte und Ämter erreichbar.
Müssen Bevollmächtigte Entscheidungen zu lebensverlängernden oder verkürzenden Maßnahmen treffen, helfen Ärzte aus dem wissenschaftlichen Beirat der JURA DIREKT – auch und besonders, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit behandelnden Ärzten kommt. Die Ärzte aus dem Beirat nehmen nach Freigabe durch den Bevollmächtigten als sogenannte „Schlichter“ Kontakt zum behandelnden Arzt auf. Dabei unterstützen sie im Sinne des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten. Oder sie klären auf Nachfrage Bevollmächtigte einfach und nachvollziehbar zu Maßnahmen und Behandlungen auf.
Neutrale Aufklärung hilft
Nach einem Telefonat mit einem Arzt aus dem wissenschaftlichen Beirat war Herr J. sehr erleichtert und konnte die Entscheidungen der Ärzte vor Ort besser einordnen. Sein Feedback dazu: „Endlich ein verständliches und konstruktives Halbstunden-Gespräch. Ich weiß jetzt, was es mit der Maßnahme für meine Frau auf sich hat. Mein Bauchgefühl ist bestätigt und ich bin sehr beruhigt in Bezug auf die Behandlungen meiner Frau. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.“
München, Mai 2017. Angehörige finden ihre 81-jährige Mutter und Großmutter Anna B. (Name geändert) nachts leblos in ihrer Wohnung. Sie hat Krebs im Endstadium und kürzlich wurde zusätzlich Leukämie, also Blutkrebs, diagnostiziert. Der herbeigerufene Notarzt reanimiert Anna B., da unter anderem wegen einer Lungenembolie der Kreislauf zusammengebrochen ist. Herz- und Atemaussetzer sind bereits eingetreten, Herz- und Atemstillstand drohen.
Wenn Ärzte einfach handeln
Nachdem sie ins Krankenhaus eingeliefert ist, veranlassen die behandelnden Ärzte künstliche Beatmung bei Anna B.. Nach Vollmachten und Patientenverfügung fragen sie nicht, obwohl sie dies nach aktueller Rechtslage hätten tun müssen. Hätten sie das getan, wäre ihnen schnell klar gewesen, dass Anna B. in diesem Zustand eines fortlaufenden Sterbeprozesses keine künstliche Beatmung oder andere lebenserhaltende Maßnahmen wünscht. Eine Aussicht auf Wiedergenesung besteht laut dem behandelnden Krankenhausarzt nicht.
Der Sohn von Anna B. versucht mit Unterstützung von Geschwistern und weiteren Anverwandten die Ärzte davon zu überzeugen, dass seine Mutter diese und weitere Maßnahmen der Apparatemedizin in diesem Stadium ablehnt. Darin seien sich alle anwesenden Angehörigen einig, so der Sohn im späteren Telefonat mit JURA DIREKT. Ein Abstellen der Geräte lehnt der Arzt ab, obwohl die Familie den Willen der Mutter mehrfach und nachdrücklich mitgeteilt hat.
An Vollmachten erinnert – und alles wird einfach
Nach der hitzigen Diskussion mit den Ärzten erinnert sich der Sohn, dass Anna B. über die kooperierenden Anwälte der JURA DIREKT Vollmachten und Verfügungen hat erstellen lassen. Er findet die Notfallkarte und ruft an einem Sonntagvormittag bei der JURA DIREKT Notfallhotline an. Schnell übermittelt das Service-Team die Dokumente via Fax an das Krankenhaus und passwortgesichert als Mail an den Sohn. Dann folgt sofort der Versand der Originale. Damit kann dem festgeschriebenen Willen von Anna B. nun endlich entsprochen werden. Das Notfall-Team weist den Sohn noch auf die zusätzlichen Servicepunkte hin. Sollten die Ärzte den Willen von Anna B. nicht nachkommen wollen, kann ein Arzt aus dem JURA DIREKT Schlichterservice das Gespräch mit den Ärzten aufnehmen und, falls notwendig, schaltet sich die Rechtsanwaltskanzlei ein, die die Dokumente erstellt hat. Den Willen von Anna B. setzen die ausstellenden Anwälte dann gegebenenfalls rechtlich durch.
Letztendlich ging alles gut. Originalzitat des Sohnes: „Dank der Patientenverfügung gab es keine weiteren Diskussionen bzgl. der Weiterführung der lebenserhaltenden Maßnahmen und meine Mutter konnte jetzt friedlich einschlafen.“
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteBaden-Württemberg, April 2017. Der Vermittler von JURA DIREKT Kunden ruft über die Notfallhotline beim Service an: Die Kunden hätten ein Problem mit der Krankenkasse. Die weitere medizinische Versorgung muss unbedingt mit der Krankenkasse geklärt werden, die wollen der bevollmächtigten Ehefrau aber keinerlei Auskunft erteilen. Ob wir da helfen könnten. Natürlich, dazu ist der Service da.
Tamara Anger vom Serviceteam ruft daraufhin die Ehefrau und Bevollmächtigte des Kunden an. Sie teilt Anger mit, die Vorsorgevollmacht würde von der Krankenkasse benötigt. Die Ehefrau informiert noch über die notwendigen Kontaktdaten. Tamara Anger setzt sich mit der entsprechenden Betriebskrankenkasse (BKK) in Verbindung. Die dort zuständige Dame bestätigt, dass die Vorsorgevollmacht benötigt werde, um Auskünfte an die Bevollmächtigte geben zu dürfen. Unmittelbar faxt Anger eine anwaltliche Kopie der Vorsorgevollmacht an die zuständige Person bei der Betriebskrankenkasse und lässt sich dies per Mail bestätigen.
Tamara Anger ruft anschließend nochmals die Ehefrau an und teilt ihr mit, dass alles geregelt sei. Sollte sie etwas benötigen oder unsere Hilfe brauchen, könne sie jederzeit bei uns anrufen. Die Ehefrau bedankt sich und teilt noch mit, dass sie sehr begeistert von unserem Service sei. „Es war eine wichtige und richtige Entscheidung alles bei JURA DIREKT zu regeln. Vor allem, weil alles so reibungslos funktioniert“, so die Dame abschließend.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteApril 2017. Oberfranken. Service ist eine Einstellungssache. Wie diese Einstellung aussieht, zeigt sich dann, wenn Service dringend gebraucht wird und die Umstände… sagen wir einmal… eher ungünstig aus Sicht des Kunden sind.
Der Sohn und Bevollmächtigter eines älteren Herrn ruft via Hotline den Service an. Der Vater sei ins Krankenhaus eingeliefert worden und die Vollmachten seien nicht auffindbar. Joanna Anic, heute im Serviceteam: „Wie nicht auffindbar!?“. Ja, so der Anrufer etwas kleinlaut, der Vater habe den JURA DIREKT Service vor einiger Zeit gekündigt, daraufhin seine Originale erhalten. Und eben die seien jetzt irgendwo, er wisse aber nicht wo. Sein Vater sei zwar einwilligungsfähig, aber könne einiges nicht erledigen. Dafür benötige er jetzt die Vollmacht. Fakt: Service gekündigt. Problem: Wo sind die Vollmachten?
Der Bevollmächtigte bittet, ihm die Erstausfertigung vom Rechtsanwalt per E-Mail zu senden, um eine gerichtliche Betreuung noch abwenden zu können. Joanna Anic aus dem Serviceteam sucht die digitale Version der Dokumente im Archiv und sendet dem Bevollmächtigten diese Dokumente zur neuerlichen Unterschrift durch seinen Vater zu.
Sie können sich vorstellen, dass der Bevollmächtigte mehr als begeistert von dem außergewöhnlichen Service war - trotz der Kündigung des JURA DIREKT Service. Service ist eben auch eine Einstellung.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteDas Wichtigste vorab: Für dauerhafte Selbstbestimmung benötigen Sie eine immer sichere und praxistaugliche Vorsorgevollmacht als Bestandteil einer Gesamtvollmacht.
Mit dem JURA DIREKT-Service und Notfallmanagement erhalten Ihre Angehörigen als Bevollmächtigte zusätzlich Unterstützung und Begleitung. Das kann den Unterscheid machen.
Gut, das klingt ein bisschen nach Werbung. Aber lesen Sie selbst, was eine sehr glückliche Kundin dazu sagt.
Auf die Kleinigkeiten kommt es an
Die Tochter der JURA DIREKT-Kundin Martha S. aus München hat uns einen lieben Brief geschrieben und gut zusammengefasst, was für das JURA DIREKT Service-Team Tag für Tag oberste Priorität hat: Kunden mit rechtssicheren Dokumenten zu versorgen, die in der Praxis reibungslos „funktionieren“. Dazu begleitet das Service-Team Kunden und Angehörige mit aktivem Notfallmanagement, wenn der Fall der Fälle eintritt. Egal wie lange und wie intensiv.
Vollständig, vorausschauend, übersichtlich
Sie schreibt, wie in der Vorsorgevollmacht festgelegt, trete sie nun als Bevollmächtigte auf, weil ihre Mutter ihre Geschäfte nicht mehr alleine tätigen könne. Das sei besonders wichtig, weil sich einiges geändert habe, seitdem ihre Mutter im Pflegeheim sei. So werde der behandelnde Arzt vom Heim festgelegt und sei nicht mehr der angestammte Hausarzt. Es gebe auch keine Briefkästen für die Heiminsassen. Gott sei Dank könne die Post über sie als Bevollmächtigte laufen.
Ihr Bruder und sie bedanken sich, „dass wir zusammen mit Ihnen alles so vorausschauend regeln konnten. Es war eine riesengroße Hilfe, sowohl im Krankenhaus, in der Reha als auch jetzt im Heim, dass ich alles so übersichtlich und vollständig vorlegen konnte. Auch die von mir beantragte Pflegestufe war deshalb innerhalb drei Tagen festgestellt.“
Das Wichtigste zum Schluss: In 90 Prozent der bisher über 1.300 begleiteten Notfälle war es die Vorsorgevollmacht, die entscheidend für einen reibungslosen Ablauf und den Erhalt der Selbstbestimmung war. Dabei sind die wirklich wichtigen Kriterien, dass sie rechtskonform und umfassend formuliert ist und dass ersichtlich ist, dass ein Anwalt die Vollmachten individuell für den Mandanten erstellt hat. Zusätzlich untermauert die Rechtssicherheit, dass der ausstellende Anwalt dafür schriftlich Haftung und Durchsetzung dokumentiert.
Also: Für dauerhafte Selbstbestimmung… (siehe Anfang) :)
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteHannover, April 2017:
Gerade hat die Kundin einer Kooperationspartnerin ihre Gesamtvollmachten über einen der kooperierenden Anwälte fertigen lassen, schon wird die Patientenverfügung benötigt.
Unerwartete Herausforderungen
Eine Kooperationspartnerin ruft über die JURA DIREKT Notfall-Hotline an: „Bitte faxen Sie die Patientenverfügung an das KRH Klinikum Nordstadt in Hannover. Meine Kundin ist gerade dort eingeliefert worden.“ Sie nennt uns die Daten des Krankenhauses, der Vollmachtgeberin und des Bevollmächtigten. Im System stellt Tamara Anger vom Notfall-Team jedoch fest, dass die Gesamtvollmacht zur Unterschrift postalisch auf dem Weg zur Kundin ist!
Das bedeutet: Die angeforderte Patientenverfügung ist nicht vollumfänglich wirksam, weil sie noch nicht unterschrieben ist.
Flexibilität – im Fall der Fälle manchmal entscheidend
Die Vollmachtgeberin ist im Krankenhaus. Die Vollmachten und Verfügungen noch auf dem Weg. Und was jetzt? Unser JURA DIREKT Notfall-Team ist genau für solche Situationen geschult und kann daher flexibel und mit Routine sofort handeln. Getreu dem Motto der JURA DIREKT: "Geht nicht, gibt´s nicht". Frau Anger ruft im Krankenhaus an und klärt ab, ob und wie es möglich ist, die Gesamtvollmacht zur Unterschrift ins Krankenhaus zu faxen. Das Krankenhaus ist begeistert von dieser Option und unsere Kundin erhält ein paar Minuten später ihre Dokumente zur Unterschrift an Ort und Stelle. Die Vollmachten und Verfügungen sind nun wirksam und werden sofort eingesetzt.
Wir machen Menschen happy
Die Kundin ist glücklich, dass sie rechtlich abgesichert ist. Der Bevollmächtigte ist erleichtert, weil er jetzt im Fall der Fälle handeln kann und kein Stress entsteht. Er wohnt über 500 Kilometer entfernt. Und die Kooperationspartnerin ist begeistert, dass für ihre Kundin alles so flexibel, sicher und schnell erledigt wurde. „Der Service ist Gold wert“, so die Kooperationspartnerin.
Stuttgart, März 2017. Einen Bundeswehrsoldaten ereilt der Marschbefehl zu einem Auslandseinsatz. In solch einer Situation fällt einem ja so manches ein. Unter anderem will man für alle Eventualitäten vorsorgen und gewappnet sein. Mit dem Auslandseinsatz steigt das Risiko, dass dem jungen Mann etwas passiert. Er will sich und seine Familie deshalb auch durch Vorsorgevollmachten absichern. Dazu nimmt er Kontakt zu JURA DIREKT und einem kooperierenden Rechtsanwalt auf. Der fertigt nach den Vorgaben des Mannes eine individuelle Vollmacht. Alles ganz einfach und zügig. Doch im Detail steckt bekanntlich der Teufel, wie die nun folgende Geschichte zeigt.
Der Bundeswehrsoldat, nennen wir ihn Markus F. (Name geändert), ist Hausbesitzer. Das Haus besaß er zusammen mit der ehemaligen Lebensgefährtin. Nach der Trennung wurde es beim Notar gerade eben auf ihn überschrieben. Ihn plagt nun die Frage, ob, und wenn ja wie seine bevollmächtigten Eltern den Grundbucheintrag ändern lassen können. Er ist ja bekanntlich auf dem Sprung und kann das nicht mehr erledigen.
Tamara Anger aus dem Serviceteam kontaktiert den ausstellenden Rechtsanwalt. Die Empfehlung des Anwalts, die Unterschrift unter der Vollmacht behördlich beglaubigen zu lassen, teilt Anger dem Kunden mit. Zusätzlich hat sie die zuständige Betreuungsbehörde vor Ort ermittelt und dem Kunden für eine schnelle Terminvereinbarung mitgeteilt. So weit so gut, oder?
Markus F. kontaktiert die Behörde. Nachdem er mit der Mitarbeiterin dort telefoniert hat, ist er … verunsichert. Die Behördenmitarbeiterin gibt Markus F. vollkommen andere Informationen bezüglich Vollmachten und Grundbucheintragung. Ohne notarielle Beglaubigung ginge da nichts, so ihre Auskunft. Hat ihm der ausstellende Anwalt etwas Falsches erzählt? Verunsichert und auch etwas mürrisch ruft er im JURA DIREKT Service an.
Tamara Anger beruhigt ihn. Man kenne das schon und es sei zu klären. Sie ruft die Dame in der Behörde an und regelt die Situation. Es handele sich ausschließlich um eine Beglaubigung der Unterschrift, so Anger. Markus F. habe im Übrigen keine Zeit mehr für eine Terminvereinbarung mit einem Notar (eine notarielle Beglaubigung ist für Grundstückangelegenheiten übrigens nicht notwendig. Eine behördliche ist gleichgestellt, 14.09.2015 - OLG Karlsruhe (11 Wx 71/15)). Die Behördenmitarbeiterin erkennt die dringende Lage und sagt ihre Unterstützung zu.
Ende der Geschichte: Die Behörde beglaubigt die Unterschrift unter der Vorsorgevollmacht vor Markus F. Abreise. Der Grundbuchänderung durch die Eltern steht nichts mehr im Weg. Tamara Anger teilt dem Kunden noch mit, dass JURA DIREKT seine Eltern bei der Änderung des Grundbucheintrages sehr gerne unterstützen werde. Sie könnten sich jederzeit an das Serviceteam wenden. Der Kunde ist begeistert und tritt seinen Marschbefehl zumindest um diese Sorge erleichtert an. Wir drücken ihm die Daumen …
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteMärz 2017. Nordbayern. Wenn Sie heute Ihre Vollmachten erstellen lassen möchten und in der nahen Vergangenheit gesundheitliche Probleme größeren Ausmaßes hatten, ist es sinnvoll, die Vollmachten mit Hilfe von Fachleuten anzugehen, die rechtlich fit sind und viel Erfahrung haben. Sonst kann der Schuss nach hinten losgehen. Wie bei einer älteren Dame, die Ihre Vollmachten ein halbes Jahr nachdem sie einen Schlaganfall erlitten hatte, über kooperierende Anwälte fertigen ließ.
Der Sohn der älteren Dame ist als Bevollmächtigter benannt. Er ruft über die Hotline beim JURA DIREKT Serviceteam an. Die Volksbank, bei der seine Mutter Kundin sei, erkenne die Vollmachten nicht an. Man zweifle die Geschäftsfähigkeit seiner Mutter an, denn in der Vollmacht sei angegeben, dass sie ein halbes Jahr vor der Fertigung der Dokumente einen Schlaganfall gehabt habe. Und jetzt?
Erfahrung mit besonderen Situationen
Da wir und die kooperierenden Anwälte um solche Herausforderungen aus Erfahrung wissen, ist das in der Analysesoftware zu den Vollmachten berücksichtigt. Darin finden die Vollmachtgeber die Frage nach bestehenden oder vergangenen, möglicherweise einschränkenden Krankheiten oder auch Unfallfolgen. Die ältere Dame hatte diese Frage beim selbständigen Ausfüllen der Datenerfassung mit dem Schlaganfall von vor sechs Monaten beantwortet.
Auf Grund dieses Hinweises bestand der ausstellende, kooperierende Rechtsanwalt auf ein Attest eines Arztes, das die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeberin zu dem Zeitpunkt bestätigte, zu dem die Dame die Datenerfassung zu Ihren Vollmachten bearbeitete. Mit der Hilfe des ausstellenden Anwalts, dem Attest und einigen anwaltlichen Anschreiben (kostenlos im Rahmen des JURA DIREKT Service), sind die Bedenken der Volksbank zerstreut. Der Bevollmächtigte kann auf die Konten, Depots und weitere Anlagen seiner Mutter bei dieser Volksbank zugreifen.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteFebruar 2017. München. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich oft zwei paar Stiefel. Das erlebt ein Bevollmächtigter mit einer ganz großen deutschen Bank und der Sparkasse, bei denen sein Bruder Kunde ist. Der Bruder ist nicht mehr einwilligungsfähig und es geht ihm zunehmend schlechter. Der Bevollmächtigte kann trotz anwaltlicher Vollmacht keine Überweisungen tätigen. Beide Geldhäuser weigern sich die Vollmachten anzuerkennen. Was nun?
Im Rahmen des JURA DIREKT Service schaltet sich der ausstellende Anwalt ein. Zusammen mit Kollegen liefert er sich eine Papierschlacht über ein halbes Jahr bis hin zum Ombudsmann der Banken. Schließlich geben die Bank und die Sparkasse nach und erkennen die Vollmachten an. Ohne anwaltliche Hilfe hätte der Bevollmächtigte nicht handeln können. Gut, dass die ausstellenden Rechtsanwälte im Rahmen des JURA DIREKT Service das kostenlos regeln.
Exkurs: Warum Banken hin wieder Vollmachten nicht anerkennen.
Die Rechtslage ist klar. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann der Bevollmächtigte auch Bankgeschäfte für den Vollmachtgeber tätigen (vgl. BGH in NJW 1995, S. 250 oder LG Detmold Urteil vom 14.1.2015, AZ. 10 S 110/14 ZIP 2015, 1579 und weitere). Banken scheuen jedoch oft die Gefahr des Missbrauchs und wollen sich davor schützen, denn wenn sie Bevollmächtigte handeln lassen, können unter Umständen durch diese Vermögensschäden bewirkt werden. Auch hierzu gibt es jedoch gerichtliche Entscheidungen. Es haftet ohnehin ein Vollmachtsinhaber als Vertreter entsprechend den gesetzlichen Regelungen im BGB. Die Bank ist von der Haftung bei Vorlage von Unterlagen frei und nur auf die übliche Haftung in der Geschäftsbeziehung beschränkt.
Eine Bank haftet auch dann nicht, wenn ein Vollmachtsinhaber, also Vertreter über ein Bankvermögen verfügt, den Bestand verändert, anlegt oder eben auch das Vermögen durch unkluge Entscheidungen erheblich mindert. Die Bank hat vorbehaltlos und unverzüglich dessen Weisungen auszuführen. (OLG Bamberg v. 28.01.2002 4 U 116/01 und BGH v.25.10.1994 in BB 94,244)
Hier klicken zur Einzelansicht der Notfallgeschichte
Hamburg, Januar 2017. Eine etwas aufgeregte JURA DIREKT Kundin ruft in der Hauptverwaltung Nürnberg an und bittet um dringende Hilfe. Sie hat über einen kooperierenden Rechtsanwalt eine Sorgerechtsverfügung ausstellen lassen. Nun bräuchte sie zwar nicht direkt zum Thema Sorgerecht, aber in diesem Zusammenhang Unterstützung.
Hintergründe
Die Kundin hat das gemeinsame Sorgerecht für den Sohn mit dem ehemaligen Ehemann, dem Ex. Der kümmere sich zwar um nichts, möchte jedoch das Sorgerecht nicht abgeben, so die Kundin. Zumindest war er so „entgegenkommend“, eine selbst am Computer verfasste Vollmacht zu unterschreiben. Damit soll die Mutter alleine Bankgeschäfte für das Kind tätigen können. Beispielsweise das Eröffnen eines Sparkontos oder das An- bzw. Abmelden.
Gut gemeint ist nicht gut gemacht
Nun sei sie mit dieser Vollmacht zur Bank gegangen, so die Kundin, um ein Sparkonto für das gemeinsame Kind zu eröffnen. Die Mitarbeiterin am Schalter sagte ihr jedoch, diese Vollmacht würde so nicht ausreichen. Sie bitte uns nun, die Rechtsgrundlage dazu beim ausstellenden Rechtsanwalt zu erfragen. Sie sei sich aber nicht sicher, ob das im JURA DIREKT Service enthalten sei, weil es ja eine ganz andere, nicht über einen Kooperationsanwalt gefertigte, Vollmacht des Exmannes betreffe.
Das ist nicht im Service enthalten – was soll's
Natürlich hilft JURA DIREKT, wenn irgend möglich. Tamara Anger setzt sich daraufhin mit dem ausstellenden Rechtsanwalt der Sorgerechtsverfügung in Verbindung. Der teilt mit, die vom Exmann ausgestellte Vollmacht sei ausreichend, da sie zu Lebzeiten der Eltern verwendet wird (keine Formvorschriften für Vollmachten, BGB § 167). Anger solle aber nochmals bei der Bank erfragen, warum die Vollmacht nicht anerkannt werde.
Auf Kleinigkeiten kommt es an
Im Telefonat mit der Bankmitarbeiterin erhält Tamara Anger die Auskunft, dass es nicht ausreiche, eine unterschriebene Vollmacht mit nicht erkennbarer Unterschrift vorzulegen. Diese Unterschrift könne von jedem sein. Gelöst werden könne das entweder durch eine unterschriftsbeglaubigte Vollmacht oder, wenn der Ehemann selbst vorbeikäme, wobei die Kundin das bereits ausgeschlossen hat. Der Ex hat dazu keine „Lust“.
Die Lösung Nr. 3 kommt vom JURA DIREKT Service: Tamara Anger erklärt der Kundin den Sachverhalt am Telefon und gibt den Vorschlag des ausstellenden Anwalts weiter, den sie nochmals kontaktiert hatte. Sie solle die Vollmacht vom Vater und Exmann nochmals unterschreiben lassen und eine Kopie des Ausweises des Vaters beilegen. Darin sei die Unterschrift ebenfalls getätigt und dem Vater durch den Ausweis eindeutig zuordenbar.
Damit kann die Bank „leben“ und die Mutter kann das Konto alleine eröffnen. Sie bedankt sich vor allem dafür, dass JURA DIREKT sie in einem Punkt unterstützt hat, der unmittelbar nichts mit der Sorgerechtsverfügung und den offiziell gebuchten Serviceleistungen zu tun hatte.
Machen wir sehr gerne!
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteÖsterreich, Herbst 2016, Samstagnachmittag. Es hätte ein schöner Urlaub werden sollen. Dann aber verunfallt die junge Frau, liegt auf Intensiv und ist nicht ansprechbar. Der verzweifelte Ehemann erhält zwar Auskunft zum Zustand seiner Frau, darf aber ohne Vollmachten keine Entscheidungen treffen und wird in Entscheidungsprozesse nicht einbezogen.
Er steht unter Stress, erinnert sich aber wegen des JURA DIREKT Schlüsselanhängers an die Notfallnummer „Ausland“ und ruft an. Joanna Glas vom Serviceteam nimmt den Anruf an und kann schnell helfen. Nach 10 Minuten liegen die gekennzeichneten Kopien der anwaltlichen Originalvollmachten im Fax des Stationszimmers der Intensivstation in Österreich. Damit ist der Ehemann nun entscheidungs- und handlungsberechtigt. Sie hätten beim Erstellungsprozess der Vollmachten noch überlegt, ob sie den JURA DIREKT Service benötigten, so der Ehemann. Jetzt sei er heilfroh, dass sie ihn hätten.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteNürnberg, September 2016. Eine ältere Dame ruft etwas aufgelöst über die Notfallhotline an. Sie und ihr Mann hätten ihre Notfall-Telefonliste verloren. Darin stünden auch die Nummern ihres bevollmächtigten Sohnes, der in der Schweiz lebe. Tamara Anger vom Notfallteam recherchiert kurz die angegebene Telefonnummer und teilt sie der älteren Dame noch am Telefon mit.
Da die ältere Dame einen recht verwirrten Eindruck hinterlässt, geht Tamara Anger für die Kunden auf Nummer sicher. Sie ruft das Ehepaar einen Tag später nochmals an und erkundigt sich, ob alles in Ordnung ist. Da die ältere Dame wieder leicht verwirrt reagiert, gibt Anger ihr die Telefonnummer noch einmal und bietet an, den bevollmächtigten Sohn anzurufen. Die Dame lehnt das dankend ab. Sie wolle ihn jetzt gleich selbst anrufen. Es sei alles in bester Ordnung. Sie bedankt sich herzlich bei Tamara Anger für das „freundliche Kümmern“, das heutzutage doch recht selten sei.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteNürnberg, August 2016. Eine Bevollmächtigte ruft über die Notfallhotline bei Tamara Anger an: „Die Krankenkasse erkennt die Vorsorgevollmacht nicht an. Die Dame der Krankenkasse sagt, dass ich selbst einen Zweizeiler aufsetzen und den Vollmachtgeber unterschreiben lassen soll. Was soll ich denn jetzt machen? Ich möchte bei der Krankenkasse einfach nur die Postadresse ändern, um alle Schreiben der Krankenkasse an den Vollmachtgeber zu bekommen. Der kann Briefe nicht mehr selbst lesen und bearbeiten.“
Tamara Anger ruft bei der Krankenkasse an und bespricht den Fall mit der zuständigen Sachbearbeiterin. Sie liest ihr sogar den Passus in der Vorsorgevollmacht vor, der hier eine eindeutige Legitimation erteilt. „Der Bevollmächtigte darf für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen, er darf alle hiermit zusammenhängenden Willenserklärungen abgeben.
Nachdem die Ansprechpartnerin der Krankenkasse meint, sie kenne „so etwas“ nicht, bittet Tamara Anger sie, mit der Rechtsabteilung zu sprechen. Es könne schließlich nicht sein, dass eine vom Anwalt erstellte Vorsorgevollmacht nicht anerkannt werde, ein selbstverfasster Zweizeiler aber schon.
Die Sachbearbeiterin erklärt daraufhin, sie wolle das klären. Am folgenden Tag ruft sie Anger zurück und entschuldigt sich für ihren Irrtum. Die Vorsorgevollmacht werde selbstverständlich anerkannt.
Die Bevollmächtigte ist nach dem entsprechenden Anruf von Tamara Anger erleichtert und froh, diese Hilfestellung durch das Notfallteam erhalten zu haben.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteAus dem Schwäbischen, August 2016. Ein Ersatzbevollmächtigter ruft über die Notfallhotline bei Tamara Anger an. Er benötige die Vorsorgevollmacht für ein Pflegeheim. Dort würde sein Vater, der Vollmachtgeber, gerade zur Kurzzeitpflege aufgenommen.
Tamara Anger erklärt, sie könne ihm die Vorsorgevollmacht nicht zuleiten. Er sei nicht der Erstbevollmächtigte. Sie bittet ihn, mit seiner Schwester zu sprechen. Sie sei die Erstbevollmächtigte und solle die Anforderung der Originaldokumente bei JURA DIREKT übernehmen.
Die Erstbevollmächtigte ruft Anger daraufhin mit der Frage an, welche Möglichkeiten sie habe, die Verantwortung mit ihrem Bruder zu teilen. Anger, die nach Anleitung der kooperierenden Rechtsanwälte solche Fälle schon mehrmals bearbeitet hat, schlägt ihr vor, ihm eine Untervollmacht zu erteilen. Dazu sendet sie nach dem Gespräch per E-Mail eine entsprechende, rechtsanwaltlich erstellte Vorlage. Die Erstbevollmächtigte sendet die Vorlage ausgefüllt zurück und Tamara Anger organisiert das Weitere.
„Ich habe mich mit dem Bruder, der als Ersatzbevollmächtigter in der Vorsorgevollmacht des Vaters eingetragen ist, wieder in Verbindung gesetzt, um mit ihm die Vorgehensweise zu klären. Er hat mir daraufhin die Kontaktdaten des Pflegeheims genannt und mich gebeten, eine Kopie der Vorsorgevollmacht mit der Untervollmacht an das Pflegeheim zu mailen.“
Tamara Anger ruft nun die zuständige Mitarbeiterin im Pflegeheim an, nennt ihr den Sicherheitscode zur Öffnung der Mailanhänge und klärt die Umstände. Die Mitarbeiterin bestätigt, dass die Kopie der Vorsorgevollmacht für die Anmeldung der Kurzzeitpflege benötigt wird. Wie üblich sichert Anger den Fall nochmals ab. „Später habe ich mich erneut mit dem Pflegeheim in Verbindung gesetzt, um zu fragen, ob alles in Ordnung ist. Leider war die Mitarbeiterin da gerade sehr im Stress. Ich habe ihr angeboten, dass sie sich sehr gerne bei Fragen telefonisch an uns wenden kann.“
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteBaden Württemberg, Juli 2016. Banken haben enorme Sicherheitsvorschriften. Deshalb kommt es ab und zu vor, dass Rechtsanwälte im Einsatz sind, wenn es um die Anerkennung von Vorsorgevollmachten geht. Im Rahmen des JURA DIREKT Services erfolgt eine Erstkorrespondenz übrigens kostenfrei.
Der Fall:
Ein Bevollmächtigter ruft bei Tamara Anger über die Notfallhotline an. Die Bank des Vollmachtgebers erkenne zwar die Vollmachten an, stelle aber seltsame Zusatzforderungen. Er wisse jetzt nicht, wie er da vorgehen solle, so der Bevollmächtigte. Aus dem Schreiben der Bank:
„Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung darf ich Ihnen mitteilen, dass wir die Vorsorgevollmacht von XX (Name entfernt) akzeptieren. Es ist lediglich eine Bestätigung notwendig (durch Unterschrift), dass die Unterschrift von XX im Beisein des Rechtsanwaltes erfolgte. Eine offizielle „Beglaubigung“ ist nicht notwendig.“
Diese Nachricht ist nur „fast gut“. Tamara Anger kontaktiert den Kooperationsanwalt, der die Vollmachten gefertigt hat. Für eine Unterschrift im Beisein eines Rechtsanwalts gebe es doch gar keine Rechtsgrundlage, so die berechtigte Vermutung. Er möge sich bitte des Falles annehmen und mit der zuständigen Person der Bank in Verbindung setzen. Der Anwalt macht das und mailt der Bank kurz, dass eine rechtsverbindliche, anwaltliche Vollmacht vorliege, die gestellte Zusatzforderung keine Rechtgrundlage habe, und die Bank den Bevollmächtigten Zugriff gewähren solle.
Die Antwort der Bank:
„Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung freue ich mich Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Vorsorgevollmacht von XX akzeptieren. Die Vollmacht ist bei jeder Rechtshandlung im Original vorzulegen und die Bevollmächtigten müssen sich legitimieren. Wir benötigen also die drei Ausweiskopien seiner Bevollmächtigten, die er gemeinsam mit der Vorsorgevollmacht erneut bei uns einreicht.“
Na also. Geht doch. Alles im Normbereich.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteEine ältere Dame ruft Tamara Anger via Notfall-Hotline an. Sie und ihr Mann fänden ihre Notfallliste nicht mehr. Darauf befänden sich unter anderem die Telefonnummern der Bevollmächtigten. Ob wir ihnen die Telefonnummern mitteilen könnten. Anger prüft Namen und Identnummer der Anruferin und recherchiert die hinterlegten Nummern.
Erledigt ist nicht gleich erledigt
Tamara Anger ruft zurück und teilt der Kundin die Nummer des eingetragenen Bevollmächtigten, des Sohnes in der Schweiz mit. Die ältere Dame reagiert etwas verwirrt, notiert die Nummer, bedankt sich und legt auf.
Sicher ist sicher
Die etwas verwirrt wirkende Dame lässt Anger keine Ruhe. Deshalb ruft sie tags darauf nochmals bei der Kundin an. Sie erkundigt sich, ob alles in Ordnung sei und ob sie selbst einmal den Sohn in der Schweiz kontaktieren solle. Die Kundin wirkt heute vollkommen normal. Sie bedankt sich für die außergewöhnliche Umsorgung und versichert, sie werde gleich selbst ihren Sohn anrufen. Tamara Anger ist beruhigt und alles ist gut.
Dienstag, 07. Juni 2016. Joanna Glas aus dem Serviceteam erhält einen Anruf aus einem Krankenhaus in Süddeutschland. Es sei zwar noch nichts Akutes, so der Arzt am Telefon, aber der betroffene Patient könne nicht mehr richtig sprechen und hat vor Ort keine Angehörigen. Sein Pflegesohn wohne in der Schweiz. Ob wir ihn ausfindig machen könnten und ihn informieren, dass sein Pflegevater im Krankenhaus liege. Der Patient habe mitgeteilt, dass er seine Vollmachten bei JURA DIREKT hinterlegt habe. Über seine JURA DIREKT Notfallkarte hätte man ja auch die Notfallnummer erfahren.
Der Pflegesohn ist als Erstbevollmächtigter mit allen wichtigen Daten in der Gesamtvollmacht des Pflegevaters erfasst. So kann Joanna Glas ihn nach mehreren Anrufen erreichen. Er kann nun seinen Pflegevater kontaktieren und bekommt für alle Fälle die Kopie der Vollmacht über unser Notfallsystem verschlüsselt übermittelt. Damit ist der Pflegesohn in der Lage Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen, sollte dessen Zustand das erfordern.
Auch in Fällen, die noch keine umfängliche Vertretung erfordern, hilft das Serviceteam schnell und einfach. Ob in Deutschland oder im Ausland. Auch in solchen Fällen stellen die Service Mitarbeiter gerne den Kontakt zu den Angehörigen her.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteSamstag 04. Juni 2016, 19 Uhr 25. Notfallanruf: Aufgrund einer technischen Störung kann Sabine Zimmermann vom Serviceteam zwar den Anrufer hören, aber er sie offenbar nicht. Er legt ohne „Nachfrage, ob den jemand dran sei“ auf. Dazu der Kommentar: „Von wegen 24-Stunden-Service. Das habe ich mir doch gleich gedacht, dass das nix ist.“ Das System übermittelt die Nummer des Anrufers. Sabine Zimmermann ruft um 19 Uhr 26 zurück. Es meldete sich die Telefonzentrale der Uniklinik in Freiburg.
JURA DIREKT: „Hallo mein Name ist Sabine Zimmermann, JURA DIREKT aus Nürnberg, Sie haben bei uns angerufen?“
Zentrale: „Nein – ich nicht, Sie sind jetzt hier in der Zentrale. Das muss jemand von einer Station gewesen sein.“
JURA DIREKT: „Gut, verbinden Sie mich doch bitte auf die Station, ich wurde von der Nummer mit der Endung 01 angerufen.“
Zentrale: „Merkwürdig, das kann eigentlich nicht sein, diese Nummer gibt es bei uns nicht. Sie haben sich sicher verwählt.“
Zimmermann klärt die Dame an der Zentrale kurz auf, dass es sich wahrscheinlich um einen wichtigen Anruf bezüglich Vollmachten und Patientenverfügung handelt. Diese meint, sie könne nicht helfen. Sabine Zimmermann bittet die Dame, ob sie nicht zu Intensivstationen und Stationen verbinden könne. Nun geht es 15 Minuten telefonisch von Station zu Station, um herauszufinden, ob da jemand liegt, der eine Patientenverfügung über JURA DIREKT hat. Ohne Erfolg. Zimmermann bittet die Dame die 0800-Nummer, ihren Namen und JURA Direkt zu notieren, für den Fall, dass sich jemand melden sollte.
Um 20 Uhr 04 klingelte die Notfallnummer bei Sabine Zimmermann erneut. Es ist die Dame von der Telefonzentrale der Uniklinik. Es habe ihr jetzt doch keine Ruhe gelassen und sie habe den Arzt, der angerufen hatte, auf der HNO-Station ausfindig gemacht. Die hätten sie vorhin nicht berücksichtigt. Sie nennt den Namen des Arztes und verbindet Zimmermann. Der Arzt erklärt den Sachverhalt. Fünf Minuten später ratterte das Fax mit der Kopie der Patientenverfügung an die Klinik.
Es folgen noch die Sicherungsanrufe bei der Erstbevollmächtigten und der Check, ob die Dokumentenkopien angekommen sind. „Der Schnitt der Bearbeitungszeit für die Aussendung der Dokumente wurde durch den Fall ruiniert“, so Zimmermann. „Die Gewissheit alles getan zu haben, um einen guten Job zu machen, macht das wieder wett.“ An die engagierte Dame in der Telefonzentrale sendet JURA DIREKT eine Schachtel Pralinen, denn Menschen wie sie machen guten Service auch in schwierigen Situationen möglich.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteDonnerstag, 09. Juni 2016, 17 Uhr 53. Ein zukünftiger Kooperationspartner ruft etwas kurzatmig an. Ute Anic merkt, dass er etwas auf dem Herzen hat. Wie lange es denn dauere, bis eine Patientenverfügung erstellt sei, so seine offenbar dringliche Frage. Ute Anic erklärt ihm der Ablauf. Darauf die Frage von ihm, ob es auch schneller ginge. Seine Frau müsse morgen ins Krankenhaus zu einer Operation. Sie alle würden sich wohler fühlen, wenn sie dafür eine Patientenverfügung und er eine Vollmacht hätte.
Gut. Manchmal muss es eben etwas schneller sein. Anic begleitet seine Frau und ihn telefonisch bei der Softwareanwendung zu ihren Vollmachten und Verfügungen. Um 18.15 Uhr ist Datenerfassung erledigt. Eine Mitarbeiterin hat zwischenzeitlich alles vorbereitet, um die Analyse in die anwaltliche Software einzugeben und an den ausfertigenden Rechtsanwalt weiter zu leiten. Auch der Rechtsanwalt ist länger in der Kanzlei geblieben um die Vollmachten zu prüfen und Original und Kopie zu erstellen.
Vom Anruf bis zur „Auslieferung“ der rechtskonformen, anwaltlichen Dokumente über das gesicherte JURA DIREKT Notfallsystem hat es genau zwei Stunden und 50 Minuten gedauert. Das ist zu diesem Zeitpunkt neuer Rekord.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteNürnberg, Vatertag 2016, 09.32. Das Notfalltelefon klingelt. Ute Anic vom Serviceteam nimmt den Anruf eines Anästhesiearztes entgegen. Es gehe um eine betagte Patientin, die von Ihrem Ehemann gebracht worden sei, so der Arzt. Sie müsse operiert werden und da er Anzeichen einer Demenz erkenne, könne er mit Ihr die Gesundheitsfragen nicht klären. Der Arzt weiter: „Der Ehemann sagt, sie hätten eine Vorsorgevollmacht in der er als Erstbevollmächtigter steht. Er hat sie aber nicht dabei.“ Er habe ihm eine Karte in die Hand gegeben, da solle er anrufen. Dann würde sich alles aufklären. Der Arzt kennt sowas nicht, hat noch nicht davon gehört und fragt, ob die Vollmachten der Patientin vorlägen und wir ihm diese per Fax zuschicken könnten. Er müsse endlich mit der medizinischen Aufklärung beginnen. Bereits zehn Minuten später hält er die bestätigten Rechtsanwaltskopien der Vollmachten in Händen.
Irrungen und Wirrungen
Bei der Überprüfung der Unterlagen vor dem Faxversand stellt Ute Anic fest, dass nicht der Ehemann der Erstbevollmächtigte ist, sondern die Tochter. Noch während das Fax versendet wird, informiert Anic die Tochter. Sie weiß noch nichts von der Einlieferung der Mutter. Der Vater hatte in der ganzen Aufregung völlig vergessen, die Tochter zu informieren. Gleichzeitig stellt Anic den Kontakt zur Klinik her. Nun klären die bevollmächtigte Tochter und der Arzt alles weitere.
Immer wieder gerne
45 Minuten später, der Fall ist für Ute Anic schon abgeschlossen, meldet sich der Anästhesiearzt nochmals über die Notfallhotline. Er habe im Gespräch mit der Tochter völlig vergessen deren Rufnummer aufzuschreiben. Ob wir ihm diese schnell durchgeben könnten. „Natürlich“, so Ute Anic, „ich kontaktiere die Bevollmächtigte. Sie ruft Sie in Kürze zurück. Wie sind Sie aktuell direkt erreichbar?“…
Kurze Zeit später hält die Tochter die Originale der Vollmachten in den Händen. Das Serviceteam unterstützt sie seit dem 05.Mai (Stand 13.05) telefonisch, sobald Fragen auftauchen oder sie Hilfe bei Behörden benötigt. Und im Krankenhaus weiß man nun auch, dass solche Herausforderungen mit JURA DIREKT schnell zu klären sind.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteBonn, Frühjahr 2016, vormittags. Ein Kunde ruft aufgebracht über die Notfallhotline an. Joanna Glas aus dem Serviceteam nimmt das Gespräch entgegen. „Die Sparkasse akzeptiert die Vollmacht nicht. Ich habe die Rechtsanwaltskopie vorgelegt. Sie bestehen auf einer notariellen Vollmacht“, so der Kunde. „Ich kann über das Konto meiner Mutter keine Überweisungen tätigen. Wir müssen aber dringend ein Pflegebett anschaffen.“
Joanna Glas ruft bei der Bank an und bekommt von der Bankangestellten dieselbe Auskunft mit der Erfordernis einer notariellen Vollmacht. Nachdem sie mit dem ausstellenden Anwalt telefoniert hat, lässt sie sich mit dem Vorgesetzten der Bankangestellten verbinden und erläutert die Sachlage. Eine anwaltliche Vollmacht, vom Anwalt gezeichnet, liege im Original vor. Alle rechtlichen Grundlagen einer rechtskonformen Vollmacht seien laut Anwalt gegeben. Der Kunde könne einen Termin mit dem Vorgesetzten machen und das Original vorlegen. Gesagt, getan. Der Kunde erhält per Bote die Originalvollmacht und kann die Situation klären. Die Bank erkennt die Vollmacht an.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteHamburg, 2. Weihnachtsfeiertag 2015, am Abend. Eine aufgelöste Frau ruft am frühen Abend über die Notfallhotline an. Heute im Serviceteam: Tamara Anger. Die Frau berichtet hektisch, dass ihr Mann, der unter manischer Depression leidet, seit Tagen maßlos via Teleshopping einkaufe. Sie und die Tochter hätten ihn hindern wollen, da sei er aggressiv geworden. Sie wüssten nicht weiter.
Die Notfallnummer habe sie am eigenen Schlüsselbund entdeckt. Beide hatten eine Vollmacht über JURA DIREKT fertigen lassen und im Rahmen des Service Notfallkarte und Schlüsselanhänger mit der Notfallnummer erhalten.
Tamara Anger empfiehlt bei den entsprechenden Shoppingsendern anzurufen und die Sachlage zu erklären sowie dafür zu sorgen, dass keine weiteren Bestellungen des „Patienten“ angenommen würden. Bisherige Bestellungen sollten sie sofort stornieren und nichts mehr von Boten annehmen. Gleichzeitig sei es sinnvoll den ärztlichen Notdienst zu rufen. Der kann zum einen dem Mann helfen und zum anderen feststellen, dass der Patient in einem Zustand ist, in dem er nicht einwilligungsfähig und nicht einsichtig ist. Damit und mit der vorhandenen Vollmacht kann die Ehefrau den Mann rechtlich vertreten.
Die Frau konnte in der Folge eine Behandlung des uneinsichtigen Mannes (gegen seinen Willen) veranlassen. Nach einiger Zeit systematischer Behandlung und medikamentöser Einstellung ist der Mann wieder „bei sich“ und konnte entlassen werden. Die Originale der Vollmachten liegen wieder sicher bei JURA DIREKT. Shoppingsender sind kein Thema mehr.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteNürnberg, Herbst 2015. Anruf bei der Notfall-Hotline. Ute Anic, Geschäftsführerin und unter anderem Leiterin des Serviceteams, nimmt ab: „Ich komme nicht an das Online-Konto meiner Frau heran. Die Online-Bank verlangt, dass ich eine Bankvollmacht hätte erstellen müssen. Das kann doch nicht sein, oder? Ich habe doch eine rechtskonforme Vorsorgevollmacht durch die Anwälte der JURA DIREKT fertigen lassen.“ Richtig.
So hörte sich der verunsicherte Ehemann einer Kundin an, die wegen teilweiser Verwirrung, keine Bankgeschäfte mehr tätigen sollte und das ihrem Mann übertragen hatte. Ute Anic klärte den Fall mit dem kooperierenden Anwalt, der die Vollmachten gefertigt hatte, und mit einem Telefonat mit der Bank. Sie erörtert im Gespräch, dass eine vom Rechtsanwalt erstellte Vollmacht in diesem Fall ausreichend sei, wie auch der ausstellende Anwalt mitgeteilt hatte. Daraufhin bekommt der Ehemann den Zugang zum Online Konto seiner Frau.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteNürnberg, Herbst 2015, kurz vor dem Wochenende. Der Anruf über die Hotline kommt am späten Freitagabend um 23.16 Uhr. Der nicht mehr einwilligungsfähige, unter Demenz leidende Vater der Anruferin liegt seit kurzem im Pflegeheim. Er sei schon mehrfach aus dem Bett gefallen und sähe bereits schrecklich aus, so die Angehörige. Die Pfleger würden ihn aber nicht fixieren, weil dazu ein Beschluss des Gerichtes oder ein Rechtpfleger notwendig seien. Sabine Zimmermann vom Serviceteam erfragt, ob das Heim nach einer Vollmacht gefragt habe. Das sei nicht der Fall, so die Tochter. „Dann nehmen wir das jetzt in Angriff“, so Zimmermann.
Um den Vater vor weiteren Verletzungen zu bewahren, faxt Sabine Zimmermann gegen 23.30 Uhr eine beglaubigte Kopie der Vollmacht und der Patientenverfügung unter Einhaltung von Sicherheitsstandards ins Heim, nachdem sie mit dem Nachtdienst dort telefoniert hat. Dort nimmt die Bevollmächtigte die Dokumentenkopien unter Beisein des Pflegers entgegen. Die Erstbevollmächtigte erlaubt die Fixierung, wie es in Vorsorgevollmacht explizit legitimiert und unter dem Punkt „Gesundheitsvorsorge“ ausgeführt ist.
Am nächsten Tag versendet JURA DIREKT auch die Originale der Vollmachten und Verfügungen an die Bevollmächtigte Tochter. Sie kann damit die Entscheidungen für den einwilligungsunfähigen Vater treffen und frei handeln. Umgehend wurde auch die Fixierung, die eine freiheitsentziehende Maßnahme ist, dem Gericht mitgeteilt und die Genehmigung und Bestätigung, dass dies zum Schutz des Patienten ist, eingeholt.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteRegion Rheinland, Sommer 2015. Im Prinzip ist alles geregelt. Die Tochter hat eine Vorsorgevollmacht für ihren Vater. Er ist nicht mehr einwilligungsfähig und Pflegefall. Für ihn benötigt die Tochter nun Geld, um Pflegekosten und Anschaffungen zu finanzieren. Dazu schreibt sie die Bausparkasse an, bei der der Vater einen Bausparvertrag hat. Sie möchte die Ansparsumme auszahlen lassen. Sie sendet einen Brief mit der anwaltlichen Vollmachtkopie. Böse Überraschung: Die Sachbearbeiterin erkennt die Vollmacht nicht an und besteht auf eine notarielle Vollmacht. Auch bei den Mitarbeitern von Banken, Bausparkassen oder Versicherungen herrscht hier teilweise Unklarheit, wie mit einer anwaltlichen Vollmacht umzugehen ist.
So abgeblitzt ruft die Kundin verärgert bei JURA DIREKT über die Hotline an. Heute im Serviceteam: Joanna Glas. Die Kundin skandiert, man habe ihr gesagt, die Vollmachten seien rechtskonform und würden anerkannt. Im Gespräch kann Glas die Kundin beruhigen und aufklären. Sie schaltet nun, wie im Service angeben, den ausstellenden Anwalt Norbert Schönleber aus Köln ein. Der setzt ein Schreiben auf und schickt es an die Bausparkasse. Im Rahmen des Service erfolgt das übrigens kostenfrei. Danach läuft alles reibungslos. Vollmacht anerkannt, Geld überwiesen und die Tochter kann sich um den Vater kümmern. Sie sei froh, dass JURA DIREKT diese Unterstützung im Notfall bietet, so die Kundin erleichtert.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteNürnberg, Freitagnachmittag, Sommer 2015. Bei Joanna Glas vom Serviceteam klingelt die Hotline. Es ist 14:43 Uhr. Eine freundliche Dame erklärt, sie habe einen Schlüsselbund gefunden. Daran hinge ein Anhänger mit der Nummer, die sie jetzt angerufen habe. Sie fragt, was sie mit dem Schlüsselbund machen solle. Sie wisse jetzt nicht, wo das Fundbüro sei. Sie dachte, vielleicht helfe dieser Anruf.
Ja, tut er. Über 30 Mal ist diese Situation 2015 aufgetreten. Wir konnten Schlüssel und Besitzer immer wieder zusammenbringen.
Im aktuellen Fall fragt Joanna Glas die Dame nach einer öffentlichen Stelle in der Nähe, wo man den Schlüssel sicher hinterlegen kann. Die Dame sieht in der Nähe eine Bankfiliale. Bestens. Glas bittet die Dame ihr die ID auf dem Anhänger durchzugeben- eine 13-stellige Zahl. Mit ihrer Hilfe können wir den Inhaber des Schlüsselanhängers mit seinen Kontaktdaten in unserem System ausfindig machen. Die Dame hinterlegt den Schlüssel in der Bankfiliale und erklärt dort kurz die Sachlage.
Joanna Glas ruft den Besitzer auf dem Handy an. Sie teilt ihm mit, wo sich sein Schlüsselbund befindet und nennt ihm seine 13-Stellige ID. Er solle sich die aufschreiben und sie dem Bankangestellten in der Filiale nennen. Das sei der Sicherheitscode, damit der Schlüssel bei der richtigen Person lande. Kurze Zeit später sind Schlüsselbund und Besitzer wieder vereint.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteMünchen, Sommer 2015, Sonntagvormittag. Nach einem Motorradunfall liegt ein 27-jährger Mann nach längerer Operation auf der Intensivstation im künstlichen Koma. Seine Frau ist völlig durcheinander und fast zu nichts in der Lage. Der Schock sitzt tief. Sie ruft bei der Notfallhotline an und bittet um Unterstützung. Sie wissen nicht, wo hinten und vorne sei, was sie benötige und überhaupt.
Tamara Anger, heute am Notfalltelefon, kann die aufgelöste Frau etwas beruhigen. Sie erklärt ihr, dass sie jetzt die bestätigten Rechtsanwaltskopien der Vollmachten und Patientenverfügung ins Krankenhaus gefaxt bekomme, gesichert durch ein großes Wasserzeichen „Kopie“. Damit sei sie erst einmal entscheidungs- und handlungsfähig. Die Ärzte würden sie damit in alle weiteren Entscheidungen einbeziehen und auf dem Laufenden halten. Sie solle zum Stationszimmer gehen, die Telefonnummer erfragen und durchgeben sowie mitteilen, dass wir von JURA DIREKT wegen der Vollmachten gleich anrufen würden. Um alles Weitere kümmerten wir uns. Sobald die Dokumente gefaxt seien, riefen wir sie auf dem Handy wieder an. Das sei in etwa in 15 bis 20 Minuten.
Die einfachen Handlungshinweise unterstützen die gestresste Frau, etwas tun zu können. Das hilft immens in so einer Situation. Tamara Anger vom Serviceteam klärt dann mit der Stationsschwester die Faxnummer ab, erklärt für wen die Vollmachtkopien seien und dass die Dokumente in circa 10 Minuten zu erwarten seien. Nach dem Versand über das Fax-Versandsystem ruft Anger die junge Frau auf deren Handy an. Alles sei angekommen, so die Ehefrau, und sie danke sehr für die prompte Hilfe. Sie werde jetzt mit den Ärzten sprechen.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteNähe Freiburg, Sommer 2015, Samstagnachmittag. Das kommt selten vor. Sabine Zimmermann, heute zuständig im Serviceteam, erhält einen Anruf über die Notfallhotline. Es meldet sich eine Polizistin, keine Kundin von JURA DIREKT. Sie sei zu einem Familienstreit wegen Ruhestörung gerufen worden und wolle wissen, ob die Originale der Vollmachten von Frau und Herrn Meier (Name geändert) vorlägen. Wie bitte?
Was war passiert?
Frau und Herr Meier hatten ihre Vollmachten über einen kooperierenden Anwalt von JURA DIREKT fertigen lassen und den Service gebucht. Zwei Ihrer Kinder hatte das Ehepaar Meier als Ersatzbevollmächtigte eingesetzt, den ältesten Sohn bewusst ausgespart. Der hatte davon erfahren und beim Familientreffen an besagtem Samstagnachtmittag einen geräuschvollen Streit vom Zaun gebrochen. Daraufhin hatten die Nachbarn die Polizei gerufen.
Den Beamten erklärte der aufgebrachte Sohn, er fechte die Vollmachten an. Es lägen ja nicht einmal die Originale vor, nur ungültige Kopien. Er wolle mit seinen Eltern zu einem Notar, um dort „passende Vollmachten“ erstellen zu lassen. Die federführende Polizistin sah sich mit dem Thema überfordert, erfragte, wo die Vollmachten seien und erhielt die Servicekarte mit der Notfallnummer.
Sie rief die Notfallhotline an. Die Frage (Sie erinnern sich): „Liegen bei Ihnen die Originale der Vollmachten von Frau und Herrn Meier vor?“ (plus kurze Erklärung der aktuellen Situation) Nach kurzer Recherche konnte Sabine Zimmermann das bestätigen. Ausreichend für die Polizistin, um den ältesten Sohn des Hauses zu verweisen, denn mit den bestehenden Vollmachten sei wohl alles in Ordnung.
Hier klicken zur Einzelansicht der NotfallgeschichteWas wir für Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten tun.
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